Guten Tag Frau Bader, ich habe bisher nirgends eine Antwort auf meine Frage gefunden. Wir sind verheiratet und schwanger. Geburtstermin ist 31.5.15. Ich bin Beamtin (brutto 2980 Euro) und mein Mann Angestellter im öD (brutto 2565 Euro). Jetzt beantragen wir noch in diesem Monat den Wechsel der Steuerklassen von 4/4 auf 3/5, damit ich ein höheres Elterngeld bekomme. 1. Lohnt sich der Wechsel? Auch rückwirkend für das Jahr? Müssten wir sonst Steuern nachzahlen? 2. Reicht das zeitlich noch, damit es sich positiv auf das Elterngeld auswirkt und das EG nach der Steuerklasse 3 berechnet wird? 3. Wie ist das nach der Geburt: Können wir wieder die Steuerklasse wechseln (nächstes Jahr im Juni oder Juli), damit mein Mann nun das höhere Netto hat und wie ist das dann mit dem Elterngeld? Das sollte doch gleich bleiben, oder? Oder ist das nicht erlaubt? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Licht ins Dunkel bringen könnten. Dankeschön und viele Grüße, Anaid.
von anaid81 am 22.10.2014, 14:18