Guten Tag, ich weiss garnicht ob ich hier korrekt bin. Ich habe von mehreren verschiedene Aussagen bekommen und hoffe, dass Sie mir eventuell helfen können. Mir wurde gesagt, ich müsste eine Steuererklärung abgeben, da ich Elterngeld bekommen werde/ bekomme. (Wir haben bis jetzt nie eine gemacht) Dann habe ich gehört das ich es doch nicht brauche, da mein Mann und ich Steuerklasse 4/4 sind. Was ist den nun richtig?
Vielen dank für die Antwort und Zeit
von
Alko16
am 12.03.2019, 14:19
Antwort auf:
Steuererklärung?
Hallo,
ich bin kein Steuerberater. Deshalb kopiere ich erst mal hier rein:
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: Die Pflichtveranlagung!
Muss ich eine Steuererklärung machen? Grundsätzlich erwartet das Finanzamt immer dann eine Einkommensteuererklärung von Ihnen, wenn es befürchten muss, andernfalls zu wenige Steuern zu kassieren. In diesem Fall ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht, man spricht auch von der sogenannten Pflichtveranlagung. Das gilt für Sie als Arbeitnehmer vor allem dann, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie (oder/und Ihr Ehepartner) haben Arbeitslohn bezogen, und einer von Ihnen hat die Steuerklasse V oder VI.
Sie oder/und Ihr Ehepartner haben Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM, früher Lohnsteuerkarte) eintragen lassen.
Sie haben neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Lohnersatzleistungen (bspw. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.), Kapitalerträgen, Vermietung/Verpachtung etc.
Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, lassen sich aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln.
Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben (der nicht pauschal versteuert wurde).
Sie haben eine Abfindung erhalten, und Ihr Arbeitgeber hat beim Abzug der Lohnsteuer die für Sie günstige Fünftelregelung angewendet.
Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
Sie haben einen beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner, der im EU-Ausland lebt, in Ihren ELStAM-Daten eintragen lassen.
Sie sind Arbeitnehmer, Ihre Ehe ist geschieden (bzw. der Ehepartner verstorben) und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.
(Quelle: https://www.steuern.de/steuererklaerung-pflicht.html)
Lierbe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2019
Antwort auf:
Steuererklärung?
Ja ihr müsst abgeben:
Zitat: "Lohnersatzleistungen
Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld sind Lohnersatzleistungen und immer steuerfrei. Jedoch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt und können den persönlichen Steuersatz auf die restlichen Einkünfte erhöhen. Wenn du mehr als 410 Euro pro Jahr dieser Lohnersatzleistungen erhalten hast, musst du eine Steuererklärung abgeben." Quelle. Taxfix.de
Mitglied inaktiv - 12.03.2019, 14:29