Steuerbescheid bei Selbstständigen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerbescheid bei Selbstständigen

Liebe Frau Bader, ich bin selbstständig und mein errechneter Geburtstermin ist der 2.1.2018. Ist nun bei Geburt des Kindes am 31.12.2017 der Steuerbescheid von 2016 für die Berechnung es Elterngeldes relevant und bei Geburt am 01.01.2018 der Steuerbescheid von 2017? Oder wird der letzte vorhandene Steuerbescheid verwendet (das könnte ja, wenn ich meine Steuererklärung zügig abgebe der Bescheid von 2017 sein)? Vielen Dank und herzliche Grüße!

von kat656 am 21.05.2017, 12:31



Antwort auf: Steuerbescheid bei Selbstständigen

Hallo, entscheidend ist das jeweils letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Konzentrieren Sie sich also darauf, dass ihr Baby erst in 2018 zur Welt kommt :-) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2017



Antwort auf: Steuerbescheid bei Selbstständigen

Da ich erst 2015 gegründet habe, wird das Einkommen im Jahr 2017 deutlich höher sein als im Jahr 2016.

von kat656 am 21.05.2017, 17:41



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