Hallo,
Ich werde nach dem Tvöd bezahlt und mich interessiert wie es sich mit den Erfahrungsstufen verhält. Seit März bin ich im Beschäftigungsverbot, Anfang November bekomm ich mein Baby und geh dann ab April wieder arbeiten. Normalerweise würde ich im August 2014 in die nächste Erfahrungsstufe steigen. Steig ich automatisch oder wird das Jahr nicht gezählt und ich muss bis 2015 warten??
LG
Franzi
von
Franzi2.12
am 06.07.2013, 16:58
Antwort auf:
Steige ich in meiner Erfahrungsstufe trotz Beschäftigungsverbot und Elternzeit?
Ruht nur in der Elternzeit.
Von daher müsste es sich ja nur um diese paar Monate verschieben.
BV zählt wie arbeiten gehen.
http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/elternzeit-und-die-stufenlaufzeit-des-tvoed-325942
von
Sternenschnuppe
am 06.07.2013, 20:21
Antwort auf:
Steige ich in meiner Erfahrungsstufe trotz Beschäftigungsverbot und Elternzeit?
Danke:)
von
Franzi2.12
am 06.07.2013, 20:58