Steht mir mein Dauernachtschichtplatz wieder zu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steht mir mein Dauernachtschichtplatz wieder zu

Hallo Frau Bader, Bis ich wieder anfange zu arbeiten, war ich 1,5 Jahre in Elternzeit! Davor arbeitete ich in Dauernachtschicht (35std 4 Nächte). Jetzt ist meine Frage: steht mir meine alte Dauernachtschicht wieder zu? Denn mein Betrieb meinte zu mir im Vorgespräch, das sie es nicht versprechen können, da mehr Bedarf in der Wechselschicht besteht(in der ich 40std 5Tage arbeiten müsste). Für mich selber und meine Familie wär aber die alte Nachtschichtstelle am besten fürs Familienleben usw geeignet. Kann meine Firma mir, obwohl es die Nachtschicht noch gibt dieses jetzt verwähren? Ich habe davor 6Jahre in Dauernachtschicht in diesem Unternehmen gearbeitet gearbeitet! Es gibt im Unternehmen Wechselschicht (früh- und spät), Dauernachtschicht, Wochenendschicht! Jede Schicht hat ihre Verträge! Es ist zwar in jeden Vertrag auch drin das man angehalten wird in den anderen Schichten auszuhelfen wenn man es mit dem privaten vereinbaren kann. Danke schonmal für Ihre Antwort! Lg

von Stubsi123 am 17.05.2021, 11:08



Antwort auf: Steht mir mein Dauernachtschichtplatz wieder zu

Hallo, entscheidend ist, was in Ihrem Vertrag steht. Wenn da steht, das auch eine andere Schicht ausgeholfen werden soll, kann das ja nur vorübergehend sein. Wenn da aber steht, dass Sie komplett auch tags eingesetzt werden können, nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2021