Re: Steht einem die Dienstausgleichspauschale bei Rufdiensten zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Re: Steht einem die Dienstausgleichspauschale bei Rufdiensten zu?

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, ich habe ein Beschäftigungsverbot. Letztendlich sollte dies aber egal sein. Laut Mutterschutzgesetz steht Schwangeren doch eine Dienstausgleichspauschale zu, sobald man aufgrund der Schwangerschaft keine Dienste mehr leisten kann. Die fehlenden Dienste führen natürlich zu einem Entgeltdefizit, das die Dienstausgleichspauschale ausgleichen sollte. Ich versteh nicht, weshalb mir diese Dienstausgleichspauschale nicht zustehen sollte, wenn ich "nur" Rufdienste geleistet habe. Müsste ich nicht für den Ausfall der Rufdienste auch eine Dienstausgleichspauschale bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe!

von Mortischa77 am 30.09.2017, 21:23



Antwort auf: Re: Steht einem die Dienstausgleichspauschale bei Rufdiensten zu?

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2017