Steht ALG 1 nach Erziehungszeit zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steht ALG 1 nach Erziehungszeit zu?

Der befristete Arbeitsvertrag endet während des MuSchu. Danach gibt es ein Jahr Elterngeld. Wenn man dann weitere 2 Jahre zuhause bleibt, ohne Elterngeld und ohne Arbeitsvertrag im Hintergrund, steht einem dann trotzdem ALG 1 zu? Bzw wie sieht es aus, wenn man dann ein weiteres Kind bekommt und nach dem Elterngeld (Mindestsatz 300,-) nochmals 1,5-2 Jahre zuhause bleibt bei dem kleineren Kind? Steht einem dann noch ALG 1 zu, wenn man dem Markt wieder zu Verfügung steht?

von NOKA am 28.11.2014, 10:19



Antwort auf: Steht ALG 1 nach Erziehungszeit zu?

Hallo, ArbGeld 1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also das Kind betreut wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2014



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