Hallo, muss ich jedes Mal, wenn ich die Stadt mit meinem Kind verlasse, den Vater informieren? Getrennt, gemeinsames ABR+SR, sehr schlechte Kommunikation miteinander. Es geht um Kurztrips in andere naheliegende deutsche Städte oder zum Beispiel eine Woche Urlaub an der Ostsee, ohne dabei sein Umgangswochenende einzuschränken. MfG
von
luna1990
am 04.10.2020, 20:59
Antwort auf:
Stadt verlassen
Hallo,
nein. Derjenige, bei dem sich das Kind aufhält, muss dem anderen darüber keine Rechenschaft geben.
Ausnahmen gelten, wenn es sich um ein Risikogebiet handelt, ein anderer Gefahrengrund (Kriegsgebiet) oder die Möglichkeit besteht, dass das jeweilige Elternteil dort bleibt zB weil es die Heimat ist).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2020
Antwort auf:
Stadt verlassen
Hallo,
ich kann Dir keine juristische Antwort geben, aber würdest Du wissen wollen, wo der Vater mit dem Kind ist, wenn es nicht bei Dir ist? Wochenende, Kurzurlaub? Ehrliche Antwort Deinerseits?
Ich würde es wissen wollen, und darum würde ich es auch sagen. Das bedeutet ja nicht, dass man dann Steine in den Weg legen muss.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 04.10.2020, 21:36
Antwort auf:
Stadt verlassen
Nein musst Du nicht.
Wobei ja schon angemerkt wurde: er muss das auch nicht.
Sobald es aber ins Ausland oder in Risikogebiete geht, dann schon.
LG
D
von
desireekk
am 05.10.2020, 03:16