Frage:
Sperre beim Arbeitsamt?
Guten Tag Frau Barder
Ich hoffe sie können uns weiterhelfen. Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:
Meine Frau ist zur Zeit in Elternzeit (2 jahre) welche im Januar endet. Sie hatte ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit bei einer Zeitarbeitsfirma welches sie zum 31.12.16 gekündigt hat. Das Arbeitsverhältnis hat sie gekündigt weil es unklar war wo sie eingesetzt worden wäre und ob die Stelle in Teilzeit möglich wäre. Zum 2.1.17 suchte meine Frau sich eine neue Anstellung (befristet bis zum 31.12.17) in Teilzeit in einem Altenheim als Pflegehelferin. Jetzt haben wir erfahren das meine Frau erneut schwanger ist. Da sie in der Pflege nicht arbeiten darf gehen wir davon aus das der neue Arbeitgeber ihr in der Probezeit kündigt.
Nun zur Frage:
Für den Fall der Arbeitslosigkeit würde meine Frau...
...Arbeitslosengeld erhalten?
...eine Sperre bekommen?
Und wie würde sich das Arbeitslosengeld berechnen?
Danke im Voraus und mit freundlichen Grüßen
M. N.
von
M. N.
am 01.01.2017, 13:03
Antwort auf:
Sperre beim Arbeitsamt?
Hallo,
sie ist schwanger und der Arbeitgeber darf ihr nicht kündigen, auch nicht in der Probezeit.
Wenn sie nicht arbeiten kann und der Arbeitgeber sie auch nicht versetzen kann, bekommt sie ein Beschäftigungsverbot, das bedeutet, sie bekommt vollen Lohn ohne zu arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2017
Antwort auf:
Sperre beim Arbeitsamt?
Frau Bader
von
M. N.
am 01.01.2017, 13:07
Antwort auf:
Sperre beim Arbeitsamt?
Der AG kann ihr nicht kündigen.
Ein BV greift sofern es eines gibt.
Die AG sind seit heute angewiesen alles zu veruchen einen Ersatzarbeitsplatz zu schaffen.
Sie ist schwanger und hat Kündigungsschutz bis zum Ende des Mutterschutzes oder Ende des Vertrages wenn sie Elternzeit nimmt.
von
Sternenschnuppe
am 01.01.2017, 13:08
Antwort auf:
Sperre beim Arbeitsamt?
Als Pflegehelferin kann sie auch schwanger noch weiter eingesetzt werden - wie kommst du auf die Aussage, sie dürfe "schwanger in der Pflege nicht arbeiten"? Es ist Sache des Arbeitgebers, die Gefährdungsbeurteilung zu machen und sie gefahrlos weiter einzusetzen.
Gekündigt kann sie nicht werden, sobald sie die Schwangerschaft bekannt geben wird.
Mitglied inaktiv - 01.01.2017, 13:10
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Sperre beim Arbeitsamt?
Danke erstmal für die Antworten.
Ich gehe davon aus das sie nicht in der Pflege arbeiten darf da sie während ihrer ersten Schwangerschaft wo sie über die Zeitarbeitsfirma in der Produktion tätig war nicht weiter arbeiten durfte weil sie dort schwer heben musste und das in der Pflege mit alten Menschen auch zum Alltag gehört. Wissen tue ich es nicht.
Also verstehe ich richtig das sie trotz Probezeit nicht gekündigt werden kann?
Wenn der Arbeitgeber ihr keinen Alternativen Arbeitsplatz stellen kann wird meine Frau dann freigestellt und bekommt sie dann das vertraglich vereinbarte Gehalt?
Danke und Mit freundlichen Grüßen
M. N.
von
M. N.
am 01.01.2017, 13:31
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Sperre beim Arbeitsamt?
Nun mal langsam!
Erst mal muss sie ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen.
Zweitens muss sie ihre Arbeitskraft auch weiterhin zur Verfügung stellen.
Wie der Arbeitgeber weiter verfährt, wird man sehen. Gefährdungsbeurteilung wird gemacht, und dann gibt es entsprechende Maßnahmen.
Nur weil sie früher mal in der Produktion freigestellt wurde, heißt das noch lange nichts.
Mitglied inaktiv - 01.01.2017, 13:38
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Sperre beim Arbeitsamt?
Frohes neues erst einmal und Glückwunsch.
Also Kündigung greift bei Schwangerschaft in der Probezeit nicht. Da kann sie beruhigt sein. ABER!!! ich würde wohl trotzdem damit nicht gleich am ersten Tag heraus posieren. Erst einmal normal arbeiten gehen, Termin beim FA abwarten und dann schauen. Sie wird das Kind nicht verlieren weil sie die paar Tage bis zum Termin sich soweit normal verhält. Zumal sie ja wahrscheinlich eh erst einmal eingearbeitet wird und nicht gleich alleine unterwegs ist.
Wenn sie die entsprechende Schwangerschaftsbescheinigung vom FA hat (stellt der aus), dann ab zum AG und mit dem reden. Der kann dann schauen ob er sie entsprechend des Mutterschutzgesetztes einsetzen kann oder falls nicht, notfalls eben ein BV aussprechen. Dann bekommt sie das entsprechende TZ-Gehalt wie abgemacht.
Was wichtig ist, weil befristeter Vertrag, der muss nicht verlängert werden. Der läuft dann einfach aus, da gibt es dann keinen Kündigungsschutz. heißt, ab dem 1.01.2018 hat deine Frau dann wahrscheinlich keinen AG mehr, und damit auch keine EZ. Sie ist dann einfach Hausfrau mit Elterngeldzahlung.
Mitglied inaktiv - 01.01.2017, 13:56
Antwort auf:
Sperre beim Arbeitsamt?
"Heißt, ab dem 1.01.2018 hat deine Frau dann wahrscheinlich keinen AG mehr, und damit auch keine EZ. Sie ist dann einfach Hausfrau mit Elterngeldzahlung."
Was man vor allem in Bezug auf die Krankenkasse berücksichtigen sollte, weil sie in der nur beitragsfrei dann ist, so lange sie einen AG hat oder familienversichert ist (was ja jetzt schon im Januar genauso ist, also hoffentlich da kein Problem).
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 01.01.2017, 14:03
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Sperre beim Arbeitsamt?
Das ist so Nicht Ganz korrekt. Krankenversichert ist sie so lange sie Elterngeld erhält, auch ohne AG. Mit EG Plus wäre dann ein Bezug über 2 Jahre vermutlich am sinnvollsten.
von
Fischstäbchen
am 02.01.2017, 14:26
Antwort auf:
Sperre beim Arbeitsamt?
Deshalb sagte ich ja, dass die Überlegung des EG, deshalb genau bedacht sein sollte. War vielleicht nicht deutlich genug.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 02.01.2017, 21:12