Sperre bei Kündigung während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sperre bei Kündigung während der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit Anfang Juli eine neue Chefin, die mich von Teilzeit in Aushilfe herunter stufen will. Ich wäre damit auch einverstanden, aber ich bin nicht in der Lage die erwünschten Zeiten zu erreichen, da ich in Elternzeit bin. Jetzt hat Sie mir nah gelegt zu kündigen, da ich dem Vertrag nicht mehr gerecht werden kann. Bekomme ich eine Sperre vom Arbeitsamt und wann muss ich mich arbeitslos melden. Zum Ende der Elternzeit oder jetzt schon? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüssen Niki

von Niki2206 am 09.07.2014, 19:06



Antwort auf: Sperre bei Kündigung während der Elternzeit

Hallo, können Sie den alten TZ-Vertrag erfüllen? Dann würde ich gar nichts machen. Ansonsten kündigen. Aber Sie bekommen nur die Zeiten anteilig ArBGeld I , die Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Sie nachweisen könne, dass die vorgeschlaganene Zeiten nicht zu bewerkstelligen waren, sind Sie nicht gesperrt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014



Antwort auf: Sperre bei Kündigung während der Elternzeit

Bei eigener Kündigung gibt es immer eine Sperre. Arbeitssuchend melden muss man sich bei Kenntnis der baldigen Arbeitslosigkeit. Arbeitslos meldden kann man sich max. 3 Monate vorher. Wenn keine Kündigung vorliegt, braucht man auch nicht zum Arbeitsamt.

von Tanja26 am 10.07.2014, 13:46



Antwort auf: Sperre bei Kündigung während der Elternzeit

Die Antwort von Tanja 26 ist so nicht ganz richtig. Wenn du z.B. wegen fehlender oder nciht ausreichender Kinderbetreuung nicht zurück in deinen Job kannst und dich nachweislich um eine Lösung des Problems bemüht hast, bekommst du keine Sperre. Ging mir nämlich bei meinem 1. Kind so. Ich habe damals in der Gastronomie gearbeitet, der Inhaber wechselte wärend meiner Elternzeit und führte ein neues Schichtmodell ein. Ich hätte auch in diesem Schichtmodell arbeiten müssen, hätte aber zur Folge gehabt dass mein Sohn 2 Stunden ohne Betreuung gewesen wäre. Mir blieb also gar nichts anderes übrig als zu kündigen. Auf dem Amt sagte man mir, dass eine Kündigung aus Betreuungstechnischen Gründen nicht mit einer Sperre versehen wird und ich bekam auch keine Sperre. Kündigen würde ich so spät wie möglich und so lange auch versuchen eine Lösung zu finden, denn das Amt wird nachfragen . Am besten jetzt schon mal auf dem Amt vorsprechen die können dir ganz genau sagen wie du vorgehen sollst.

von Julisa am 11.07.2014, 12:43



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