Hallo Frau Bader! Ich habe einen 'normalen' und einen Minijob. Steht mir beim Minijob zusätzlich zum Mutterschaftsgeld von der KK und vom Arbeitgeber Geld von der Knappschaft zu (die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt)? Mein Vertrag beim Hautjob 5 Wochen nach ET aus. Muss ich mich Was ist mit den 3 Wochen Mutterschaftsgeld? Bekomme ich die dann nur von der KK? Und bin ich, wenn ich 3 Jahre Elterzeit nehmen möchte, trotzdem bei der Kasse versichert, obwohl der Vertrag in der Mutterschutzfrist ausläuft? Danke für die Antworten! LG, nele
von Nele am 08.03.2011, 19:50