Gunten Tag!
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe nun erfahren, dass mein AG die Filiale, für die ich angestellt bin, aus wirtschaftlichen Gründen zum Jahresende schließt. Andere Filialen haben für mich keine gleichwertige Stellenangebote und wären noch dazu viel zu weit entfernt.
Habe nun diverse Fragen dazu:
- Elternzeit hatte ich erstmal für zwei Jahre beantragt und wollte dann eigentlich während der EZ in TZ wieder dort arbeiten (in Heimarbeit). Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Verfällt nun der Elternzeitanspruch und nach Bezug des Elterngeldes (Januar) auch die Sozialleistungen wie Krankenkassenbeitragszahlung? (Mein Mann ist privat versichert, unsere Kinder dementsprechend über ihn ebenfalls)
- Wie muss ich mich verhalten, sollte ich demnächst die Kündigung erhalten? Fristen etc?
- Muss ich mich arbeitssuchend melden, obwohl ich dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehe, da ich keine Kinderbetreuung habe? Dürfte ich auch ohne Beschäftigungsverhältnis drei Jahre zur Kindererziehung zu Hause bleiben und wäre währenddessen beitragsfrei gesetzlich versichert?
Vielen Dank im Voraus!
Sch.O.
von
Schokolo
am 17.10.2016, 10:24
Antwort auf:
Sozialleistungen bei Filialschließung/evtl Kündigung während der Elternzeit
Hallo,
Die Ez endet dann automatisch.
Sie müssen sich um die Kk kümmern
Kümmern.
Liebe Grüsse NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2016
Antwort auf:
Sozialleistungen bei Filialschließung/evtl Kündigung während der Elternzeit
Ja, Du darfst Zuhause bleiben. Die Krankenkasse musst Du allerdings selbst zahlen ab Ende des Vertrages und Ende des Elterngeldes.
Wäre eine Überlegung die letzten zwei Monate Elterngeld noch zu splitten, dann wärest Du länger beitragsfrei versichert.
ALG 1 etc. kommt erst in Betracht wenn Du mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst.
von
Sternenschnuppe
am 17.10.2016, 10:32
Antwort auf:
Sozialleistungen bei Filialschließung/evtl Kündigung während der Elternzeit
Vielleicht wäre es doch eine Option, sich in eine andere Filiale versetzen zu lassen. Bei einer Tätigkeit in Heimarbeit wäre die Entfernung ja eh egal, außerdem wärst Du weiter krankenversichert und hättest Zeit, Dir in Ruhe was anderes zu suchen.
Du könntest auch - wenn sich etwas findet - bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit arbeiten, ohne den "alten" Arbeitsplatz aufzugeben.
von
Strudelteigteilchen
am 17.10.2016, 12:08
Antwort auf:
Sozialleistungen bei Filialschließung/evtl Kündigung während der Elternzeit
Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit - und damit keine beitragsfreie Krankenversicherung. Es wäre also in deinem Interesse das du mindestens auf dem Papier in einer anderen Filiale unterkommst. Ob Du dann in TZ bei dem AG arbeitest innerhalb der EZ oder auch im Homeoffice ist dann eine andere Sache. Mit Zustimmung des AG kannst Du auch innerhalb der EZ woanders arbeiten - sofern kein Konkurrent.
Was anderes suchen und dann kündigen aus der EZ heraus kannst Du ja immer noch, Du hättest aber erst einmal das Problem Krankenversciherung nicht mehr.
Sofern Du doch dort ganz aufhören musst/willst, musst Du dich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden. Also 3 Monate bevor du überhaupt arbeiten kannst/willst. ALG1 gibt es erst ab dem Moment wo Du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst und wo du dem Arbeitsmarkt wirklich mindestens 15 Std die Woche zur Verfügung stehts. Und dann im Umfang dessen wo du auch arbeiten willst/kannst.
Evtl bleibt noch Hartz4, erhöhtes Kindergeld und/oder Wohngeld. bei allen ist aber entscheidend wie hoch euer Einkommen und teils auch Vermögen ist. Wenn Dein Mann Beamter ist, ist es eher fraglich ob ihr für Hartz4 die Voraussetzungen erfüllt, eher wenn noch für Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld. bei Hartz4 hängt es vom Betreuer viel ab ob er dir die 3 Jahre daheim dann gönnt oder nicht. Einige lassen die Mütter dann solange in Ruhe, andere pochen auf Arbeitssuche.
Mitglied inaktiv - 17.10.2016, 18:26