Frage: Sorgerechtsverfügung

Guten Abend Frau Bader, Wir haben für den Fall, dass uns etwas passiert eine Sorgerechtsverfügung. Nun ist die Frage, wenn wir heiraten und sich dadurch der Nachname ändert, müssen wir dann nochmals eine neue Verfügung schreiben oder können wir einen Nachtrag erstellen? Und wie müsste dieser geschrieben werden? Wir wollen auf keinen Fall das unser Kind in die falschen Hände kommt und wollen daher keinen Fehler machen. Mit freundlichen Grüßen Karolin

Mitglied inaktiv - 18.12.2016, 17:27



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung

Hallo, unerheblich, da klar erkennbar Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2016



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung

Was ich noch vergessen habe, Dürfte ich Ihnen die Sorgerechtsverfügung einmal schicken das sie sich diese anschauen können? Also ob wir alles richtig gemacht haben?

Mitglied inaktiv - 18.12.2016, 17:29



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung

Hallo, im Falle der Heirat ändern sich ja die ausstellenden Personen nicht, sodass die Verfügung ihre Wirksamkeit behält. Was sinnvoll wäre, wäre eine Ergänzung und auch eine jährliche Bestätigung, dass der Wille weiterhin gültig ist. ABER: Diese Verfügungen sind niemals für das Gericht, welches ja im Zweifelsfall über die Sorge entscheiden müsste, bindend. Das Gericht nimmt den Willen ernst, überprüft aber umfassend und kommt trotz des Willens der Eltern bei berechtigten Zweifeln oder auch berechtigten Ansprüchen anderer Personen (z.B. der Großeltern) ggf. zu einem abweichenden Ergebnis.

Mitglied inaktiv - 18.12.2016, 21:49



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung

Danke für die schnelle Antwort. Das diese Verfügung nicht bindend ist, ist uns bewusst. Uns geht es nur darum das eben meine Eltern unseren Sohn nicht bekommen. Es stehen auch Gründe drin warum dies der Fall ist. Und ich glaube diese Gründe sind ausreichend, unserem Willen zu folgen. Wie müsste denn so eine Ergänzung aussehen? Reicht es als Überschrift "Ergänzung" dann unsere Namen und "hiermit teilen wir mir das unsere Verfügung immer noch unserem Wunsch entspricht" ? Und wenn ein 2. Kind dazu kommt reicht diese Ergänzung auch aus? Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 18.12.2016, 22:07



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung

Hallo, ja ein solcher Annex dürfte ausreichend sein. Ich würde bei einem 2. Kind das Ding einfach neu schreiben. Hilfreich wäre übrigens folgende Formulierung .... " für unsere Kinder X und Y" und alle weiteren ggf. noch kommenden gemeinsamen Kinder. Dann wäre auch der (zugegeben unwahrscheinliche) Fall abgedeckt, dass Euch z.B. auf der Fahrt in den Kreissaal was passiert und nur das ungeboreren Kind gerettet werden kann. Wenn das Verhältnis zu den Großeltern so schlecht ist, könnte man überlegen, ob man diese Erklärung ggf. amtlich hinterlegt, damit sie sicher berücksichtigt wird und nicht "verschwindet".

Mitglied inaktiv - 18.12.2016, 22:42



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung

Da keine Akten geführt werden für den Fall X. Wo sollen sie es abheften. Zumindest unsere beiden Jungs tauchen nirgendwo auf. Die Mädchen meines Mannes schon , aber die werden nach drei Jahren vernichtet. Sie riet uns dieses Dokument da zu deponieren, wo auch die Kinder leben sollen. In unserem Fall meine Schwiegereltern. Die haben das Original, wir die Kopie. Sollte uns was passieren stehen die mit den Unterlagen sofort beim Jugendamt auf der Matte.

von Sternenschnuppe am 18.12.2016, 22:50



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung

Sondern beim Amtsgericht, wo auch das Testament liegt.

von Strudelteigteilchen am 18.12.2016, 23:01



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung

Bis das eröffnet ist dauert es eine Weile. Gerade letztes Jahr erlebt. Zusätzlich aber ratsam es auch dort zu hinterlegen.

von Sternenschnuppe am 18.12.2016, 23:08



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung

Die Verfügung muss die gleichen Anforderungen wie ein handschriftliches Testament erfüllen. (Vor-und Zuname, Ort, Datum...) Wenn man sich ganz sicher sein möchte und Angst vor Fehlern hat - empfehle ich da den Gang zum Notar. Wir haben es getan und es war nicht teuer... Ein Exemplar haben wir, eins meine Eltern und eins ist eingetragen - wenn ich mich jetzt nicht Irre beim Amtsgericht... müsste ich morgen mal schauen. Im Fall X müssten meine Eltern den Zettel raus kramen und sich kümmern. Im Übrigen hat ein Gericht sich an die Verfügung zu halten. Nur wenn es begründete Zweifel an der Eignung der Eingetragenen hat, darf es anders entscheiden. Ist die Freundin geeignet und spricht nichts gegen sie. Gute Bindung zum Kind vorausgesetzt, könnten Geschwister der verstorbenen Eltern wie Rumpelstilzchen ums Feuer hüpfen - es würde nix ändern. Familie hin oder her spielt da keine Rolle. Lediglich das Wohl des Kindes. Der Wille der Eltern hat enornes Gewicht und sollte festgehalten werden.

Mitglied inaktiv - 18.12.2016, 23:11



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung

Also bei uns bekommen die gewünschten Vormünder eine Kopie dieser Verfügung. Das die im Falle was in der Hand haben. Vielen Dank für eure Tipps!

Mitglied inaktiv - 19.12.2016, 09:39



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung

Die gewünschten Betreuungspersonen brauchen DAS ORIGINAL sofort am tag "X". Ihr behaltet eine Kopie. So rum wird ein Schuh draus! Gruss D

von desireekk am 19.12.2016, 15:15



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