Guten Tag,
ich habe eine Sorgerechtsverfügung für mein Patenkind mit folgendem Text bekommen, was bedeutet das für mich genau?
Für den Fall, dass wir, X und Y derzeit wohnhaft in X die elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind Y nicht mehr ausüben können, bennen wir X nach §1777 BGB zum Vormund. Und beiden stehen derzeit die Sorge für die Person und das Vermögen unseres Kindes zu.
Von der Benennung der eingesetzten Person umfasst sind sowohl die Personensorge, als auch die Vermögenssorge, soweit nicht durch ein Testament eine andere Regelung getroffen wurde.
Sollte für unser o.g. Kind eine andere Person als die von uns gewünscht als Vormund oder Pfleger eingesetzt weerden, erkären wir, dass sich die Vermögenssorge nicht auf das Vermögen erstrecken soll, welches das Kind durch uns von Todes wegen erwirbt.
Für die Verwaltung dieses Vermögens bestimmen wir, dass folgende Person als Pfleger benannt werden soll:
X
Die vorstehende Verfügung haben wir aus freiem Willen und im Vollbesitz unserer geistigen Kräfte getroffen.
Unterschrieben ist es jeweils mit Anfangsbuchstabe des Vornamens und vollem Nachname.
Wenn ich so etwas für meine Kinder auch schreiben möchte, kann ich für beide Kinder eine Verfügung schreiben, oder muss ich zwei schreiben (es soll die gleiche Person für beide eingesetzt werden) und ist o.g. Text ok?
Vielen Dank,
Beccy
von
Beccy
am 30.06.2016, 21:21
Antwort auf:
Sorgerechtsverfügung
Hallo,
einzelne Formulare, schreiben oder Testamente darf ich hier nicht prüfen. Das geht nur kostenpflichtig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2016
Antwort auf:
Sorgerechtsverfügung
Anmerkung. Vielleicht mal prüfen..?
Meiner Meinung nach, muss eine solche Verfügung die Anforderungen wie ein (eigenhändiges) Testament erfüllen (§ 2247 BGB). Handschriftlich, Unterschrift mit VOR- und ZUNAME, ORT und DATUM.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
Entsprechend Abs. 3 ist der fehlende Vorname evtl. kein Beinbruch aber ich würde das nochmal zur Sicherheit korrigieren. Fehlt Ort und Datum wird es schwieriger.
Unsere "Verfügung von Todes wegen - Vormundbenennung" haben wir beim Notar gemacht, damit nix schief geht. Kosten unter 100,00€. Gilt für das Kind in meinem Bauch und auch zukünftige Kinder.
Wie man das mit der Personen- und Vermögenssorge gestalten möchte, ist Geschmackssache. Sie auf verschiedene Personen zu verteilen hat Vorteile und Nachteile. Daher rate ich zu einer Beratung, wenn man sich nicht selbst intensiv mit allen Blickwinkeln befassen kann.
Mitglied inaktiv - 30.06.2016, 21:39
Antwort auf:
Sorgerechtsverfügung
Hallo,
eine Vorsorgevollmacht ist rechtlich nicht bindend.
Die Entscheidung, wer letztlich die Vormundschaft erhält treffen trotz Vorsorgevollmacht (egal ob notariell oder normal) die Jugendämter und das Gericht.
Die Vollmacht wird dabei als ein Indiz berücksichtigt und oft befolgt - aber eine Abweichung ist natürlich möglich, wenn es z.B. Bedenken gibt.
Wenn was passiert, dann SOFORT mit dem Jugendamt in Verbindung setzten und die Vorsorgevollmacht vorlegen.
Mitglied inaktiv - 01.07.2016, 10:36