Hallo,
Ich hab eine frage mein Ehemann ist nicht der Vater von meinem Sohn.
Vor der Hochzeit hatte ich das alleinige Sorgerecht.
Wie schaut es jetzt nach der Hochzeit aus das Kind trägt auch seinen Namen.
Ist er genauso erziehungsberechtigt?
von
Xaxenia1
am 19.10.2012, 12:21
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
einfache Dinge des Alltags darf er entscheiden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2012
Antwort auf:
Sorgerecht
Nö, nur kleines Sorgerecht, also Alltagsentscheidungen darf er treffen.
Mehr nicht.
von
Sternenschnuppe
am 19.10.2012, 12:35
Antwort auf:
Sorgerecht
Du fragst ja nicht ohne Grund.
Geht es denn um eine spezielle Frage ?
von
Sternenschnuppe
am 19.10.2012, 12:36
Antwort auf:
Sorgerecht
Ich frage weil die Schule jetzt von mir wissen wollte ob er adoptiert ist, und ob er auch für ihn unterschreiben darf
von
Xaxenia1
am 19.10.2012, 16:51
Antwort auf:
Sorgerecht
Vermuten sie vielleicht, wegen dem gleichen Namen.
Aber du schreibst ja nix von Adoption.
Zeugnisse sind in dem Sinne Urkunden und die darf er nicht unterschreiben, er hat mit dem Kind rechtlich nichts zu tun .
Allerdings wird das nur relevant wenn der KV zum Beispiel dagegen vorgehen würde.
von
Sternenschnuppe
am 19.10.2012, 20:01