Hallo Frau Bader
ich weis nicht ob ich hier richtig bin ich bin bzw werde alleinerziehende mama sein und kenne mich jetzt nicht aus,auser wegen Sorgerecht beantragen können sie mir da helfen auf was ich da jetzt achten muss wegen dem Vater es gibt ja soviel was man da beantragen muss und ich weis es nicht....ich würde mich sehr über Hilfe freuen
liebe Grüße
von
lelaegner
am 24.06.2012, 13:43
Antwort auf:
Sorgerecht usw
Hallo,
grundsätzlich haben wenn Sie als nichteheliche Mutter das alleinige Sorgerecht.Noch steht es Ihnen frei, zu entscheiden, ob Sie das teilen wollen. Diese Entscheidung ist nur sehr schwer rückgängig zu machen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2012
Antwort auf:
Sorgerecht usw
Wer will das Sorgerecht beantragen ?
Du hast es als Mutter automatisch, der Vater kann es ( aktuell noch nur mit Deiner Zustimmung ) zeitgleich bekommen, wenn er die Vaterschaft anerkennt.
Da kann man das mitmachen lassen.
Wegen dem Papierkram ist auf jeden Fall eine Anerkennung vor Geburt zu empfehlen, damit er auch gleich in der Geburtsurkunde steht.
von
Mogli18
am 24.06.2012, 16:12
Antwort auf:
Sorgerecht usw
ich würde alles auf mich zukommen lassen.
das jugendamt wird dich nach der geburt anschreiben und nach dem vater fragen. den gibst du an und er kann dann anerkennen.
es wird alles seinen gang gehen und der vater wird dann auch zur unterhaltszahlung verpflichtet.
über den umgang mach dir dann gedanken, wenn es soweit ist und wie sich der vater überhaupt dazu stellt.
Mitglied inaktiv - 24.06.2012, 19:22