Sorgerecht und umgangsrecht usw....

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sorgerecht und umgangsrecht usw....

Guten Tag, Ich habe da ein paar Fragen und hoffe das Ich hier richtig bin. Also ich habe ein 3 jährigen Sohn und habe mit dem Vater gemeinsames Sorgerecht (nicht verheiratet). Sind seit ca 1 Jahr getrennt und ich habe ein neuen Partner, der auch bei mir und meinem Sohn wohnt. Seit dem werde ich von meinem Ex oft unter Druck gesetzt ....Z. B. verbietet er mir das mein neuer Partner, den klein aus der Kita holen darf ... brauch ich da seine Einverständnis? Und absprachen sind bei meinem Ex auch sehr schwer, bis jetzt habe ich immer nach seiner Nase getanzt und er hat den kleinen so genommen wir er lust und zeit hatte .......nun habe ich z. B. am Dienstag einTermin und mein Freund passt auf den kleinen auf ...was mein Ex nicht möchte ....aus verletzten stolz was auch immer ...obwohl mein Freund und der kleine sehr gut zurechtkommen und er auch seit einem halben Jahr schon bei uns wohnt......wie verhalte ich mich?? Und wie oft muss ich den kleine zu Papa geben? Wie is das eigentlich wenn mein Ex den Klein am z.B Montag will ich aber selber mit dem Klein Montag weg möchte .....bin einfach verunsichert wer was bestimmen darf oder kann......möchte einfach auch das der kleine nicht hin und her gerissen wird .....und ein vernüftigen ablauf hat...danke schonmal l.g

von casetri am 27.04.2015, 11:20



Antwort auf: Sorgerecht und umgangsrecht usw....

Hallo, ich würde das über das JA regeln. Der Freund darf das Kind abholen u betreuen. Es müssen Absprachen her, nicht so kurzfristig. Üblich ist alle 2 Wo ein WE bzw eine Übernachtung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2015



Antwort auf: Sorgerecht und umgangsrecht usw....

Ab zum Telefon und einen gemeinsamen Termin ausmachen. Sie sollen Deinen Ex einladen und dann besprecht ihr einen festen Umgangsplan. Wochenenden alle zwei Wochen einen Tag fest in der Woche. Was jeder dann in seiner Zeit macht ist eigene Entscheidung. Genauso wie er entscheiden kann dass seine Freundin mal aufpasst wenn er einkaufen geht, entscheidest Du wer das Kind betreut in Deiner Zeit. Erster Schritt Jugendamt, die werden vermitteln.

von Sternenschnuppe am 27.04.2015, 11:48



Antwort auf: Sorgerecht und umgangsrecht usw....

Hallo, auch ich sage: ruf das Jugendamt an und bitte um einen Termin. Dort erklärst Du die Situation und bittest darum, dass man einen gemeinsamen Termin mit Dir und dem KV ausmacht um für die kommende Zeit einen regelmäßigen Umgang zu vereinbaren. Nicht nach Lust und Laune, sondern kalkulierbar ür alle, besonders für das Kind, damit es weiss wann "Papa-Tage" sind. Wen Du mit der Betreuung des Kinder beauftragst solange es bei Dir ist darfst Du entscheiden, ebenso kann der KV entscheiden wer das Kind während seiner Zeit betreut. Wenn der KV sich gegen das JA wehrt, dann mache ihm klar, dass das JA für das Kind da ist, die leute dort viel Erfahrung haben und zum Wohle des Kindes (und nicht zum Wohle der Eltern) entscheiden. Wenn er nicht hingeht, dann schreib uns nochmal :-) Gruss Désirée

von desireekk am 27.04.2015, 14:35



Antwort auf: Sorgerecht und umgangsrecht usw....

Danke schonmal......für eure antworten. ...echt lieb

von casetri am 27.04.2015, 16:28



Antwort auf: Sorgerecht und umgangsrecht usw....

Danke schonmal......für eure antworten. ...echt lieb

von casetri am 27.04.2015, 16:29



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