Hallo Frau Bader,
ich bräuchte einmal Ihren Rat....
Erstmal zusammengefasst:
Trennung vom Ehemann war im März 2015, noch sind wir nicht geschieden. Wir haben 5 gemeinsame Kinder (gem. Sorgerecht) von denen 4 bei mir leben und eines bei meinem noch Mann.
Nun ist es so, dass mein Mann unseren Sohn (15) vor die Tür gesetzt hat. Dieser ist nun seid gestern bei mir und wird auch weiterhin hier leben.
Mein Mann vertritt die Meinung, er brauch und will seine Kinder nicht mehr, er hat jetzt eine neue Familie.
Am Telefon sagte er zu mir, er will das Sorgerecht für alle nun freiwillig abgeben.
Nun zu meinen Fragen:
1. Wenn er das tatsächlich macht, was ist dafür Notwendig? Welches sollten die ersten Schritte sein! Woran muss ich unbedingt denken?
2. Wenn es nun wirklich dazu kommt und er kein Sorgerecht mehr hat, muß ich mich dann mit ihm noch irgendwie auseinandersetzen? Muss ich ihm weiterhin Informationen über die Kinder zukommen lassen (z.B. Zeugnisskopien etc. ) , oder ist er komplett raus aus der Geschichte?
Mir geht es darum, dass ich keinerlei Kontakt mehr zu ihm haben möchte. Er sucht noch immer jede möglichkeit mir zu Drohen, mich zu beschimpfen etc.
3. Ich weiß, auch ohne Sorgerecht hat er Besuchsrecht. Doch dieses nimmt er ohnehin schon seid der Trennung nicht wahr.
Ich könnte / würde ihm dann die Handynummern seiner Kinder noch mitteilen, falls ihm mal der Sinn nach Kontakt steht...Ich selber würde jeden Kontakt verweigern. Darf ich das so handhaben?
Vielen Dank und liebe Grüße
von
brittachen
am 13.09.2016, 08:34
Antwort auf:
Sorgerecht freiwillig abgeben
Hallo,
er kann das Sorgerecht erst mit der Scheidung aufgeben.
Dann hat er trotzdem Anspruch auf Information, aber eben kein Mitspracherecht.
Bei fünf Kindern wird es mit "keinerlei Kontakt" nicht klappen - das Umgangsrecht ist zu organisieren. Sie sind kein Paar mehr, aber weiterhin gemeinsam Eltern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Sorgerecht freiwillig abgeben
Hallo,
er soll sich bitte an das zuständige Familiengericht wenden und dort darum ersuchen, dass Dir die elterliche Sorgerecht zugesprochen wird.
Ohne Gericht geht sowas nicht.
Mit dem Umgangsrecht der Kinder mit dem Vater hat das nichts zu tun, das steht den Kindern gesetzlich zu.
Leider kann man das am Ende nicht wirklich erzwingen bei einem unwilligen Elternteil...
Aber davon ab: Ihr werdet immer gemeinsam Eltern bleiben. Ob ihr die elterliche Sorge fürderhin teilt oder nicht.
Du "musst" gar nichts, wenn er etwas wissen will, dann kann er sich aktuell noch selbst darum kümmern (weil er Sorgerecht besitzt) und später soll er halt bei Dir fragen wenn er etwas wissen will.
Sollte die alleinige Elterliche Sorge irgendwann durch sein, könntest Du die schulen /KiGa informieren wenn Du keinesfalls willst, dass er dort aufschlägt/Informationen erhält (was ich schade fände).
Gruss
D
von
desireekk
am 13.09.2016, 15:43
Antwort auf:
Sorgerecht freiwillig abgeben
Danke für deine Info.
Mir geht es bei der Kontaktsperre nur um mich persönlich. Leider droht und beleidigt er mich noch immer aufs übelste und scheut auch vor Handgreiflichkeiten nicht.
Den Kindern stelle ich es frei ob sie Kontakt wünschen. Anfangs wollten sie, haben ihren Vater vermisst. Nachdem dieser sich aber nach dem Auszug nie wieder gemeldet hat und immer gesagt hat, die Kinder sollen ihn nicht nerven, wollen sie inzwischen auch keinen Kontakt mehr. Nur die kleine vermisst ihren Papa.
Und ganz ehrlich: ein Vater, der allen Ernstes sagt, wenn er die Möglichkeit hätte, würde er jedem einmal in den Kopf schießen, dann hat er seine Ruhe....
der hat für mich jedliches Recht verloren...
Er War schon immer ein schwieriger Sonderling, aber das hätte ich nie erwartet...
von
brittachen
am 13.09.2016, 21:35