Hallo Frau Bader, habe eine Frage die mich seit längerer Zeit beschäftigt.
Ich habe ein unehrliches Kind aus einer früheren Beziehung und wir haben beide das Sorgerecht. Mittlerweile bin ich verheiratet mit einem anderen Mann und wie leben seit 4 Jahren zusammen mit meinem Sohn(7jahre) und unserer gemeinsamen Tochter. Mein Sohn hat regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater. Meine Frage ist, was passiert mit meinem Sohn , wenn mir etwas zustoßt? Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Sohn bei meinem Mann bleiben würde? Ich muss dazu schreiben, dass mein ex ein Alkoholproblem hat und es wäre für mich ganz schlimm, wenn er dauerhaft zu seinem Vater musste. Würde mich über eine Antwort freuen. MfG
von
Agnieszka101
am 13.08.2011, 22:26
Antwort auf:
Sorgerecht bei Todesfall Der Mutter
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen.
Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2011