Sorgerecht Verfahren in anderem EU Land und Ruckkehr nach DE

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sorgerecht Verfahren in anderem EU Land und Ruckkehr nach DE

Liebe Frau Bader Ich und mein Ex-Partner haben wir im Ausland gelebt. Vor paar Monaten hat er ohne mein Erlaubnis und unter meiner Abwesenheit mein Kind genommen und flog nach DE um dort zu leben. Ein HKU Verfahren habe ich gewonnen. Ich sollte ein Sorgerechtverfahren in dem Land wo ich wohne einleiten (alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht des gewöhnliches Aufenthaltes). Meine Frage ist. Falls mir die Sorgerecht und ABR zugesprochen wird und irgendwann werde ich nach DE kehren wollen, behalte ich das Sorgerecht auch in DE oder wird es nicht gelten oder kann mein Ex es in DE gerichtlich ändern? (Er wohnt in DE) Ich muss dazu sagen dass wir gemeinsames Sorgerecht auch im deutschen Konsulat unterschrieben haben. Vielen Dank

von mamusi am 20.10.2013, 02:46



Antwort auf: Sorgerecht Verfahren in anderem EU Land und Ruckkehr nach DE

Hallo, sind Sie verheiratet? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.10.2013



Antwort auf: Sorgerecht Verfahren in anderem EU Land und Ruckkehr nach DE

Normalerweise ist die Antwort: Das kommt auf die Gesetze des betreffenden Landes an und darauf ob es ein Abkommen zwischen D und dem betreffenden Land gibt. Wenn er das Kind zurück führen musste, hast du die besten Chancen dass ASR und ABR zu erhalten, wenn du es schnell einforderst. Da du sagst, dass es sich um ein EU-Land handelt, gehe ich davon aus, dass die deutschen Gerichte das Urteil anerkennen werden. Lass es auf jeden Fall sofort ins Deutsche übersetzen und hol dir für alle Dokumente eine Apostille.

von Pamo am 20.10.2013, 06:53



Antwort auf: Sorgerecht Verfahren in anderem EU Land und Ruckkehr nach DE

Ich bin nicht verheiratet... Der KV will in DE bleiben , nicht zurück kehren. Er will dass ich nach DE umziehe damit das Kind beide Eltern hat. Ich will dass das Kind mit dem Vater ein Kontakt hat. Bin keine böse Person. Ich vertraue ihn aber nicht und habe Angst dass wenn ich ohne ABR und SR nach DE komme wird er vor Gericht ziehen (habe erfahren dass er das geplant hat). Wenn ich nach DE kehren wurde, musste ich vom Sozial leben bis ich Arbeit finde und er hat alles. Alle sagen mir dass nach so einen Tat was er getan hat soll ich in dem Land wo ich wohne die SR und ABR beantragen damit ich keine Probleme in der Zukunft von seiner Seite bekomme. Danke

von mamusi am 21.10.2013, 21:35



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