Sorgerecht, Umgangsrecht - zulässig ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sorgerecht, Umgangsrecht - zulässig ?

Ich bin momentan in der 28. Woche schwanger und vom Kindsvater getrennt. Ich würde gerne wissen - Ob man den KV angeben MUSS, wenn man nicht auf den Unterhalt angewiesen ist - Welche Chancen er hätte ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen und/oder - Ob man durch die folgenden Umstände das Umgangsrecht verbieten könnte. 1Nun mal zur Situation: Der KV ist langjähriger Konsument von THC und dabei auch in etliche größere Geschäfte verwickelt gewesen. Er wurde hierbei auch schon Aktenkundig und bekam zusätzlich zu den Drogenvergehen wegen Einbrüchen etc. eine Bewährungsstrafe. Er ist polizeilich also bekannt. Letztes Jahr warf er mir eine PET-Flasche mit 1,5l Inhalt aus circa 4 Metern direkt ins Gesicht, das war danach blau und ich erstattete Anzeige gegen ihn. Er bekam dafür drei Jahre Bewährung. Nach einer aufreibenden drei jahrelangen on/off Beziehung wurde ich letztendlich schwanger. Er hat sich von Anfang an einen Dreck um mich und unsere noch ungeborene Tochter geschert, beleidigt mich seit Monaten als H*r* und N*ut** - und das waren noch die nettesten Ausdrücke davon. Und weil ich schon angefangen hatte die Papiere für den Unterhaltsvorschuss zu bearbeiten sagte er ich wäre geldgeil und wenn er kein Sorgerecht bekommt dann zahlt er auch nicht. Er beleidigt zudem meine gesamte Familie. Er hatte nie festes Einkommen, weil er sich ständig durch irgendwelche Cluberöffnungen selbstständig macht und in immer mehr Schulden verfällt. Er verkauft außerdem immer noch Drogen, um sich über Wasser zu halten. Und DAS waren jetzt nur kleine Einblicke in meinen derzeitigen Kummer. Ich könnte Bücher darüber schreiben, was dieser Mensch schon furchtbares getan hat. Ja, das Kind hat ein Recht auf seinen Vater etc. aber wer bitte würde so jemandem sein Kind anvertrauen? Liebe Grüße

von SophiaEleni am 14.11.2016, 23:49



Antwort auf: Sorgerecht, Umgangsrecht - zulässig ?

Hallo, ich stimme hier meine Vorrednerrinnen zu. Das Kind ist gezeugt worden, nachdem er Sie aktenkundig schlecht behandelt hat, Sie werden auch von der BtM-Geschichte gewusst haben. Ihn nicht als Vater anzugeben, wird auf Dauer keine Lösung sein, denn er hat einen Anspruch darauf, sodass er seine Rechte durchsetzen kann. Wenn er dies nicht tut und sie verschweigen ihn, werden Sie keine staatlichen Leistungen wie Unterhaltsvorschuss erhalten. Der Staat möchte schließlich prüfen, ob der Kindsvater leistungsfähig ist. Er wird grundsätzlich auch ein Anspruch auf Umgangsrecht haben, möglicherweise nur betreut, aber er ist der Vater. Sry, das hätten Sie sich eher überlegen müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2016



Antwort auf: Sorgerecht, Umgangsrecht - zulässig ?

Ich frage mich eher wie man denn wohl auf die Idee kommt mit so einem Kerl ein Kind zu zeugen....? Dafür war er ja wohl gut genug!

von USmama am 15.11.2016, 02:34



Antwort auf: Sorgerecht, Umgangsrecht - zulässig ?

das ist ja mal eine echt qualifizierte Antwort... @TE: ich würde diese Type nicht als Vater angeben. floe

von la-floe am 15.11.2016, 11:07



Antwort auf: Sorgerecht, Umgangsrecht - zulässig ?

Soweit ich weiß, machst du dich strafbar, wenn du UHV beantragst und den Vater nicht angibst. Du widersprichst dir auch: einmal nicht auf Unterhalt angewiesen zu sein, andererseits UHV beantragen... .

von malini am 15.11.2016, 14:02



Antwort auf: Sorgerecht, Umgangsrecht - zulässig ?

Es gibt eine Mitwirkungspflicht beim Unterhaltsvorschuss. Wer dem nicht nachkommt, bekommt kein UHV. Wer den Vater absichtlich verschweigt, macht sich, wenn UHV beantragt wird wegen Betruges strafbar. So zumindest mein Rechtsverständnis. Einen Umgangsausschluss zu erwirken ist sehr, sehr schwierig. Denn sowohl Kind, als auch Vater haben ein Recht auf sich gegenseitig. Zudem gibt es noch die Möglichkeit des begleiteten Umgangs und der begleiteten Übergabe. Das gemeinsame Sorgerecht orientiert sich am Kindeswohl. Und da fallen diverse Überlegungen mit ins Gewicht. Aber lass Dich bitte von einem Anwalt beraten, hol Dir vorher einen Beratungsschein. Denn das von Dir angesprochene braucht aus meiner Sicht schon eine komplexere rechtliche Beratung, auch zum GewSchG zum Beispiel.

von grummelbrumm am 15.11.2016, 14:26



Antwort auf: Sorgerecht, Umgangsrecht - zulässig ?

was ist eigentlich, wenn man den Namen des Vaters nicht weiß und trotzdem aufs Amt angewiesen ist? Soll ja auch vorkommen.

Mitglied inaktiv - 15.11.2016, 16:41



Antwort auf: Sorgerecht, Umgangsrecht - zulässig ?

WENN man ihn ehrlich nicht weiß ist das kein Ding. Lügt man aber wider besserem Wissens ist das strafbar. Und da viele Ämter heutzutage da ganz genau schauen, kommt das oft irgendwann heraus. Und dann hat man ein echtes rechtliches Problem. Zumal, der Vater braucht nur einfach zum JA hingehen und sagen, ich bin der Vater. Beweisen kann er es ja locker, die Beziehung ist ja auch "aktenkundig". Notfalls ordnet dann eben ein Gericht den Vaterschaftstest an - und da halte ich es in einem solchen Fall das die Frau bei der Vaterschaft wissentlich lügt sogar für denkbar das sie dann für die Kosten aufkommen darf. Viele Frauen meinen einschätzen zu können das sie ja auf staatliche Unterstützung verzichten können. Aber wer kann das heutzutage wirklich 100% sicher sagen? Es ist ja nicht nur der Unterhaltsvorschuß, sondern was zB wenn irgendwann Hartz4 beantragt werden muss. kann sogar schneller Thema werden wie man denkt, zB indem man keine Betreuung findet wenn das Elterngeld durch ist und man doch länger wie geplant daheim bleiben muss. Spätestens dann wird Unterhalt wieder ein Thema. Und es gibt in vielen Bereichen eben diese nachfrage. das mag man sich ohne Kind so gar nicht vorstellen. da lässt sich der Satz sehr leicht sagen. So oder so, wenn das alles Aktenkundig sein sollte, dann sollte mindestens betreuter Umgang leicht zu bekommen sein. Ob der Vater das gemeinsame Sorgerecht auf SEINEM Antrag hin bekommt ist ein anderes Thema. Und recht auf Umgang hat er eben ab Feststellung Vaterschaft eh - egal ob Sorgerecht oder nicht. Aber jeder Idiot vom Amt wird drei zusammenrechnen können und von selbst drauf kommen wer ein möglicher Vater sei könnte....

Mitglied inaktiv - 15.11.2016, 18:19



Antwort auf: Sorgerecht, Umgangsrecht - zulässig ?

Größtes Manko wird eher sein das das Kind scheinbar NACH der Körperverletzung gezeugt wurde. Da wirst Du also rede und Antwort stehen müssen warum Du weiterhin eine Beziehung zu einem mann unterhalten hast, aus deren Folgen dann eben eine Schwangerschaft entstand wenn dieser dich misshandelt. Zum Rest, wenn der Vater zum JA hingeht und sagt, ich komme als Vater in Frage dann wird notfalls ein Richter das feststellen. selbst dann wenn Du vorher sagst, Vater unbekannt. Und ich bezweifel stark das du jetzt schon sicher sagen kannst nie in deinem Leben bzw in den nächsten 18-26 Jahren auf Unterhaltsvoschuss, Hartz4 oder irgendeine andere soziale Unterstützung angewiesen zu sein. DAS !!! magst Du dir jetzt vornehmen, aber sicher verneinen kannst Du es nicht. Beim Hartz4 wird man dir zB einen Unterhalt abziehen - ob Du ihn bekommst oder nicht ist völlig egal. Die setzten das voraus, weil entweder der Vater zahlt oder eben Untrehaltsvorschuß greift für das Kind. Und spätestens dann wird das Thema Vaterschaft ein Problem. Was willst Du machen wenn das Kind mit 1nem Jahr nicht in die Kita, Krippe oder sonstwo hin kann und du nicht weider arbeiten kannst. Das Elterngeld läuft nur 14 Monate, wenn du es splittest höchstens 28 Monate. Ohne Betreuungsplatz kein ALG1 - falls Du keinen Job hast - also Hartz4. Wenn kein AG weil Du nicht arbeiten kannst, du auch kein ALG1, Hartz4, Elterngeld bekommst und dich auch nicht (mehr) in Elternzeit befindest musst Du dich selbst krankenversichern usw. KANNST Du das wirklich so sicher sagen? Der Mann hat dich nun einmal geschwängert, also muss er - genau wie Du - eben die Konsequenzen tragen. Und wegen Sorgerecht, Umgang, betreutem Umgang usw würde ich ein Gericht entscheiden lassen. Lass Dich auch beraten wie du zB aus Angst wegen weitere Körperverletzung und/oder Bedrohung usw vorgehen kannst. Eine Option könnte zB auch sein das er das Kind nur unter Aufsicht wo sehen darf, er kein Sorgerecht hat, er auch nicht weiß wo Du und die Kleine wohnen. Das sind alles mögliche Wege. Was in eurem Fall möglich ist muss man eben schauen. Da wäre IMO aber echt eine Einzelfall-Beratung weit sinniger - mit entsprechender Opferhilfe usw.

Mitglied inaktiv - 15.11.2016, 18:32



Antwort auf: Sorgerecht, Umgangsrecht - zulässig ?

Die Ämter schauen auch zu Recht genau hin und ich als Steuerzahler finde das auch richtig. Es geht ja schließlich um eine Menge Geld beim UHV.

von grummelbrumm am 15.11.2016, 22:03



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