ich trete in einer Woche eine stationäre Reha an. Die Betreuung meiner Tochter habe ich eigentlich über meinen Mann ( mit dem ich in Trennung lebe) und meiner Mutter geregelt. Er will sich in der Zeit für 2 Monate freistellen lassen, was nicht nötig ist. Da meine Mutter einen Teil übernimmt. Er möchte einfach eine Auszeit und in der Zeit weniger Unterhalt zahlen. Ich habe ihm zu verstehen gegeben dass ich das nicht einsehe. Nun will er sich nicht mehr an den Betreuungsplan halten.
Frage: Kann ich die Betreuung in der Zeit einfach komplett meiner Mutter übertragen?
Was, wenn er etwas dagegen hat?
Kann ich meiner Mutter eine Vollmacht erteilen?
Vielen Dank
von
Sylvia44
am 20.11.2018, 15:35
Antwort auf:
Sorge der Oma um das Kind (7) wärend meiner Reha gegen den Willen des Vaters?
Hallo,
den Unterhalt zahlen muss er trotzdem, gleichwohl ist es doch gut, wenn er sich als Vater einbringt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2018
Antwort auf:
Sorge der Oma um das Kind (7) wärend meiner Reha gegen den Willen des Vaters?
Er ist der Vater und zuerst wegen der Betreuung in der Pflicht.
von
ALF0709
am 20.11.2018, 16:45
Antwort auf:
Sorge der Oma um das Kind (7) wärend meiner Reha gegen den Willen des Vaters?
Da er sich in der Zeit wesentlich mehr als sonst üblich um eure Tochter kümmert, ist es doch logisch, dass er den Unterhalt kürzen möchte. Er hat ja mehr Ausgaben, wenn sie hauptsächlich bei ihm ist und du hingegen weniger. Wo ist das Problem? Ist doch toll, dass er die Betreuung übernehmen möchte, was ja auch seine Aufgabe als Vater ist...
von
bellis123
am 20.11.2018, 16:49
Antwort auf:
Sorge der Oma um das Kind (7) wärend meiner Reha gegen den Willen des Vaters?
Er hat weiterhin das gleiche Umgangsrecht wie vorher. Ist doch schön, wenn er sich kümmern möchte und kann!
Den Unterhalt darf er allerdings deswegen nicht einfach kürzen. Deine Kosten laufen weiter, auch wenn du ausfällst. Falls ein Unterhaltstitel existiert, muss er den bedienen solange er nicht geändert wurde.
von
Pamo
am 20.11.2018, 18:59