Sehr geehrte Frau Bader, nach Ende meiner Elternzeit werde ich ab Dezember 2013 für ein Jahr Sonderurlaub nehmen. Aus meinem Arbeitsverhältnis habe ich noch einige Tage Urlaubsanspruch. Den Urlaub konnte ich jedoch aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nach § 4 MuschG nicht mehr vor der Entbindung nehmen. Verfällt nun mein Urlaubsanspruch, wenn ich im Anschluß an die Elternzeit in Sonderurlaub gehe oder bleibt dieser bestehen bis zur Beendigung des Sonderurlaubs? Viele Grüße F.
von funny_mummy am 18.08.2013, 19:25