Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann wird Elternzeit nach der Geburt unseres dritten Kindes nehmen. Nun steht ihm laut Arbeitsvertrag ein Tag Sonderurlaub zur Geburt des Kindes zu. Verfällt dieser Tag, wenn er direkt Elternzeit nimmt? Mit freundlichen Grüßen S.
von SiJa1112 am 13.10.2017, 10:33