Hallo, mein Erziehungsurlalub von 3 Jahren endet am 2.3.2014. Meine Stelle wurde abgebaut. Nun wollte ich gerne noch länger für mein Kind da sein und bat um wenigstens ein Jahr unbezahlten Urlaub. Ich bin im öffentlichen Dienst (TVöd) tätig. Mein Arbeitgeber möchte mir diesen nicht genehmigen, das sie dies abgeschafft hätten. Meine Kosequenz daraus wäre, dass ich Ende November kündige. Nun hat mir jemand erzählt, dass es einen Paragraphen dazu gibt und sie mir Sonderurlaub genehmigen müssen... 1. Stimmt das? 2. Wie ist das, wenn man vor Beginn des Sonderurlaubs schwanger werden sollte, es aber bis zum Ende der ersten Elternzeit nicht reicht, dass das Kind auf die Welt kommt, wandelt sich der Sonderurlaub dann wieder in Elternzeit um (wegen Elterngeld beantragen) oder ist und bleibt es dann Sonderurlaub? 3. Oder aber auch wenn man im Sonderurlaub schwanger werden sollte... 4. Wie lange müsste der Arbeitgeber Sonderurlaub genehmigen?
von mondstein5 am 21.06.2013, 14:49