Sehr geehrte Frau Bader,
wir rätseln gerade mit meinen Mann ob er bei Geburt unseres Kindes die Arbeit verlassen darf und dafür bezahlt freigestellt werden muss?!
Hier die Fakten: Mein Mann unterliegt keinen Tarifvertrag! In seinen Arbeitsvertrag ist nur folgender Wortlaut vermerkt:
.... Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer bei Erkrankung eines Kindes der Arbeit fernbleiben muss.Das Entgelt während der Dauer der Verhinderung ist durch den Arbeitnehmer bei seiner Krankenversicherung zu beantragen ......
laut meiner Ansicht wird hier doch nur der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Erkrankung des Kindes ausgeschlossen!?
Steht meinen Mann der Sonderurlaub bei Geburt zu?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
LG Allissa
von
allissa
am 01.10.2013, 19:33
Antwort auf:
Sonderurlaub des Ehegatten bei Geburt des Kindes
Hallo,
nein, einen solchen Anspruch gibt es nicht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2013
Antwort auf:
Sonderurlaub des Ehegatten bei Geburt des Kindes
Hallo,
ein Recht auf Sonderurlaub bei Geburt besteht nicht! Es unterliegt dem guten Willen des Chefs, ob er es gestattet.
Wenn ein Kind erkrankt, übernimmt die Krankrankenkasse die Kosten der Freistellung (65% des Gehaltes), dass ist gängige Praxis.
10 bezahlte Krankentage hat jeder der Eltern (aber es sind nur 65% des Gehaltes).
LG
von
Colien07022004
am 02.10.2013, 07:43
Antwort auf:
Sonderurlaub des Ehegatten bei Geburt des Kindes
Die Bescheinigung für die Kindkranktage erhälst du beim Kinderarzt und diese werden bei der Krankenkasse eingereicht..
LG
von
Colien07022004
am 02.10.2013, 07:45
Antwort auf:
Sonderurlaub des Ehegatten bei Geburt des Kindes
Man hat sehr wohl Recht auf Sonderurlaub bei Geburt des Kindes. Geregelt durch den § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das hat nichts mit gutem Willen des Chefs zu tun.
http://www.finblog.de/sonderurlaub-todesfall-hochzeit-geburt-umzug/
von
-chOcO-
am 02.10.2013, 10:30
Antwort auf:
Sonderurlaub des Ehegatten bei Geburt des Kindes
Der Tod der Angehörigen ist sehr wohl geregelt.
Aber nicht in jeder Satzung ist die Geburt geregelt!
von
Colien07022004
am 02.10.2013, 11:23
Antwort auf:
Sonderurlaub des Ehegatten bei Geburt des Kindes
Das BGB regelt das. Hab ja nicht umsonst den Link gepostet. Und wenn man Google kurz bemühlt, findet man etliche Treffer mit gleichlautendem Ergebnis.
Und wer redet hier bitte vom Tod eines Angehörigen? Das war doch gar nicht die Frage.
von
-chOcO-
am 02.10.2013, 11:30
Antwort auf:
Sonderurlaub des Ehegatten bei Geburt des Kindes
bei uns gibt es 34 tage urlaub.
sonderurlaub gibt es weder bei umzug, noch bei geburt.
Mitglied inaktiv - 02.10.2013, 19:57