Hallo,
meine vertragliche Kündigungsfrist beträgt 5 Monate. Die Sonderkündigungsfrist in der Elternzeit beträgt 3 Monate. Meine Elternzeit endet zum ersten Geburtstag unseres Sohnes am 15.08. Wenn ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würde, könnte ich nur zum 15.08. kündigen? Oder wäre es auch möglich am 15.05. zum 31.08. zu kündigen, da ich am 01.09. meine neue Stelle antrete und an meinem alten Arbeitsplatz noch 2 Wochen Resturlaub besitze, die ich dann verlieren würde.
Liebe Grüße
von
sally1383
am 19.02.2018, 20:34
Antwort auf:
Sonderkündigungsrecht Elternzeit
Hallo,
um die drei Monate Kündigungsfrist geltend machen zu können, müssen Sie Tag genau zum Ende der Elternzeit kündigen. Wenn Sie erst später, nämlich zum Ende des Monats kündigen wollen, müssen Sie die vertragliche Kündigungsfrist beachten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2018
Antwort auf:
Sonderkündigungsrecht Elternzeit
Während der Elternzeit kannst du mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen. D.h. wenn deine Elternzeit am 15.8. endet, dann kannst du auch nur zum 15.8. kündigen bzw. alternativ kannst du natürlich unter Einhaltung deiner individuellen Kündigungsfrist kündigen.
von
chrissicat
am 19.02.2018, 20:44