Frage: Sonderkündigungsrecht Elternzeit

Hallo, meine vertragliche Kündigungsfrist beträgt 5 Monate. Die Sonderkündigungsfrist in der Elternzeit beträgt 3 Monate. Meine Elternzeit endet zum ersten Geburtstag unseres Sohnes am 15.08. Wenn ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würde, könnte ich nur zum 15.08. kündigen? Oder wäre es auch möglich am 15.05. zum 31.08. zu kündigen, da ich am 01.09. meine neue Stelle antrete und an meinem alten Arbeitsplatz noch 2 Wochen Resturlaub besitze, die ich dann verlieren würde. Liebe Grüße

von sally1383 am 19.02.2018, 20:34



Antwort auf: Sonderkündigungsrecht Elternzeit

Hallo, um die drei Monate Kündigungsfrist geltend machen zu können, müssen Sie Tag genau zum Ende der Elternzeit kündigen. Wenn Sie erst später, nämlich zum Ende des Monats kündigen wollen, müssen Sie die vertragliche Kündigungsfrist beachten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2018



Antwort auf: Sonderkündigungsrecht Elternzeit

Während der Elternzeit kannst du mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen. D.h. wenn deine Elternzeit am 15.8. endet, dann kannst du auch nur zum 15.8. kündigen bzw. alternativ kannst du natürlich unter Einhaltung deiner individuellen Kündigungsfrist kündigen.

von chrissicat am 19.02.2018, 20:44



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