Hallo Frau Bader,
Ich bin in der 20 SSW und habe ein Solarium Vertrag der noch 1 Jahr läuft. Da ich aber seit der SS nicht mehr drunter gehe, habe ich mich beim Sonnenstudio erkundigt, die meinten ich dürfte unters Solarium gehen und lassen mich dehalb nicht aus dem Vertrag raus.
Ich weiss aber von meiner Frauenärztin das Solarium Tabu in der SS ist.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Schwangere?
MFG
Sabrina
von
bienchen1981
am 23.02.2016, 10:25
Antwort auf:
Sonderkündigungsecht in der Schwangerschaft
Hallo,
eine gesetzl. Regelung gibt es dazu nicht. Für Fitnesscenter (ist ja vergleichbar) gab es zu der Problematik eine Vielzahl von Entscheidungen. Nach wohl h.M. wird SS als Kündigungsgrund angesehen, auf der anderen Seite sind autom. Verlängerungen um ein Jahr als zulässig angesehen worden.
In der Regel hat der Centerinhaber nach der Satzung das Recht, zu entscheiden, ob er das Verhältnis ruhen läßt oder kündigt.
Wenn das Verhältnis ruht muss nach meiner Meinung auch die Zahlung ruhen- ohne Leistung kein Geld. Sonst tragen Sie z.B. das Risiko seiner Insolvenz.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2016