Sonderfall: Wie wird Elterngeld berechnet Festanstellung/geringf. Selbstständig

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sonderfall: Wie wird Elterngeld berechnet Festanstellung/geringf. Selbstständig

Liebe Frau Bader, ich habe mit Interesse Ihre Beiträge zum Thema Elterngeld gelesen. Leider finde ich für meinen (etwas speziellen) Fall keine Antworten darauf. Ich bin wieder schwanger und erwarte mein Baby im September. Aufgrund eines Umzugs musste ich nach der 1. SS mein Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit aufgeben. Nun bin ich seit 1.8.16 wieder in einer festen Anstellung. Theoretisch wäre ich bei der Geburt meines 2. Kindes 12 Monate in Festanstellung und danach könnte sich das Elterngeld berechnen. ABER, ich habe einen speziellen Fall: Ich war vor der Festanstellung (parallel zu meiner Elternzeit des alten AGs und 3 Monaten Arbeitslosigkeit) geringfügig Selbstständig/ Gewerbe tätig. Die Einkünfte daraus für 2016 belaufen sich dabei auf 1/3 und die Einkünfte aus Festanstellung ab 1.8. auf 2/3 des Gesamtjahresbrutto für 2016. Im Vergleich zu 2017 habe/werde ich 2016 nur 50% des Bruttogehalts von 2017 verdient. Im Antrag auf Elterngeld wird nach einer Selbstständigen /Gewerbetätigkeit in den den letzten 12 Monaten bzw. nach dem vergangenen abgeschlossenen Geschäftsjahrs gefragt. Mir würden offensichtlich enorme Nachteile entstehen, wenn ich das Geschäftsjahr 2016 anstatt 2017 für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde legen müsste. Meine Frage: In welchem Fall würde ggf. die Berechnung des Elterngeldes in meinem Fall auf die letzten 12 Monate vor der Geburt abgestellt? Gibt es Rechtssprechung oder haben Sie Erfahrung bzgl. der Argumentation, wie man in meinem Fall darauf hinwirken könnte? Mit welchen Argumenten könnte ich eine Verlegung des Bemessungszeitraums bewirken? Und zum Vorgehen: Empfehlen Sie die Argumentation mit der Einreichung es Elterngeldantrags vorzulegen oder erst danach Einspruch zu erheben? Würden Sie die Hinzunahme eines Rechtsbeistands empfehlen? Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!!

von Babyawo am 02.03.2017, 18:27



Antwort auf: Sonderfall: Wie wird Elterngeld berechnet Festanstellung/geringf. Selbstständig

Hallo, hatten wir schon durch, Ausnahmetatbestände gibt es hier nicht. Auch wenn es für Sie von Nachteil ist, wird der letzte abgeschlossene Wirtschaftszeitraum genommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2017



Antwort auf: Sonderfall: Wie wird Elterngeld berechnet Festanstellung/geringf. Selbstständig

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort! Bei dem Fall des Jobben im Cafe einer Flugbegleiterin, die dann wieder zurück in den Beruf ist, hatten Sie die letzten 12 Monate als Bemessungsgrundlage genannt. Was ist denn hier der Unterschied - die Dame schrieb nicht ob dies eine Festanstellung/Minijob war? In den letzten Tagen habe ich noch 2 Aspekte recherchiert, die gegen die strikte Anwendung dieser Regel gehen würde: a) Frau Christina Schröder schreibt in ihrer Veröffentlichung Elterngeld und Elternzeit, dass die Selbstständigkeit DURCHGEHEND sowohl im letzten Wirtschaftsjahr als AUCH während der letzten 12 Monate vor der Geburt bestanden haben muss. --> Ist dies dann eine "Ausnahme von der Regel", wenn die Selbstständigkeit nicht durchgängig bestand? b) Ein Berufungsverfahren im Sammelverfahren läuft wohl angeblich vor dem Sozialgericht, nach dem der Bemessungszeitraum geändert werden darf, wenn das Elterngeld um mindestens 20% gesteigert werden würde. --> Wissen Sie, wo man sich zu dem aktuellen Stand und einem Möglichen Anschluss daran erkundigen kann? Vielen Dank m Voraus!!

von Babyawo am 07.03.2017, 17:44



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