Sollte der Spielbereich zur Straße hin durch eine Zaun begrenzt sein?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sollte der Spielbereich zur Straße hin durch eine Zaun begrenzt sein?

Sehr geehrte Frau Bader, der Spielbereich in unserem Gemeinschaftsgarten liegt zu einer viel befahrenen Straße hin. (50 km/h und Ortsausfahrt) Als Abgrenzung ist zwar eine Hecke vorhanden, die aber an vielen Stellen leicht zu durchdringen ist - von einem kleinen Kind um so eher. Ich habe den Vermieter mehrfach vergeblich angesprochen, ob ein Zaun errichtet werden könnte. Er findet die Hecke ausreichend und verweist auf meine Aufsichtspflicht. Ist seine Verkehrssicherungspflicht damit erfüllt? Vielen Dank vorab Mit freundlichen Grüßen Frau Tichy

von Halluzinelle von Tichy am 29.07.2016, 21:48



Antwort auf: Sollte der Spielbereich zur Straße hin durch eine Zaun begrenzt sein?

Hallo, ich denke nicht, dass er eine Pflicht hat, einen Zaun zu errichten. Setzen Sie soch einfach in die Lücken selber etwas passendes Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2016



Antwort auf: Sollte der Spielbereich zur Straße hin durch eine Zaun begrenzt sein?

Ja, ist sie. Guck hier : https://mein-nachbarrecht.de/themen/171-verkehrssicherungspflicht-wer-sie-traegt-und-was-sie-besagt Kleine Kinder müssen beaufsichtigt werden. Hier sind selbst Spielplätze direkt am See und an der Straße nicht eingezäunt. Die Eltern haften wenn sie ihre Kinder da alleine spielen lassen.

von Sternenschnuppe am 29.07.2016, 22:11



Antwort auf: Sollte der Spielbereich zur Straße hin durch eine Zaun begrenzt sein?

Wenn der Vermieter seine Zustimmung gibt. Dann kannst Du das auf eigene Kosten und rückbaubar bei Auszug selbst machen. Gerade ein wenig Google befragt.

von Sternenschnuppe am 29.07.2016, 22:16



Antwort auf: Sollte der Spielbereich zur Straße hin durch eine Zaun begrenzt sein?

Zum Einzäunen ist der Vermieter nicht verpflichtet. Was man als Eltern machen kann, ist innenliegend vor der Hecke (also nicht an der Grundstücksgrenze) einen mobilen Zaun zu setzen. Die Dinger sind zwar nicht so wahnsinnig stabil, aber eine gewissen Grenze bilden sie schon. Allerdings darf man ohne Zustimmung des Vermieters nichts feste installieren und schon gar nichts einbetonieren o.ä.

Mitglied inaktiv - 30.07.2016, 18:26



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