Sold während Mutterschutz, Elterngeld ab wann, Elternzeit nach MuSchu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sold während Mutterschutz, Elterngeld ab wann, Elternzeit nach MuSchu?

Liebes Forum, Obwohl ich schon das 3. Kind bekomme, kenne ich mich mit Elterngeld, Mutterschutz und dem Kram gar nicht aus ( ich war bisher Studentin,da gabs nur den Mindestsatz und fertig, Eltemzeit war finanziell nicht drin). Also, was ich weiß: Während des Mutterschutzes gibt es quasi das volle Gehalt ( bei mir: Beamtensold) weiter. Was ich nicht weiß: 1) Ab wann gibt es denn Elterngeld? A) Ab Geburt und damit deckungsgleich ( zeitgleich, zusätzlich) zum Mutterschaftsgeld? B) Ab Ende Mutterschutzfrist und DANN für 12 bzw. 14 Monate? 2) Ab wann zählt die Eternzeit? Ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist? 3) Wie muss man also planen, damit die gesamte Elternzeit ( ein Jahr plus ggf. 2 Vätermoante) durch Eterngeld abgedeckt ist? 4) Müssen für die Verlängerung der Elternzeit und damit des Eltengeldes auf 14 Monate ( Vätermonate) in diesen 2 zusätzlichen Monaten beide Elterneile zu Hause sein oder dürfte die Mutter schon wieder arbeiten gehen, während der Vater 2 Monate lang die Betreuung übernimmt? 5) Wird während der Vätermonate das Einkommen des Vaters als Berechnungsgrundlage genommen? Welche Formalia sind dafür notwendig? Ich muss meiner Chefin demnächst meine Planungen durchgeben, da sie/ wir meine Rückkehr und damit verbundene Projekte lang vorab planen müssen. Über Hilfe für einen Dummie würde ich mich freuen. ggf. Wisst ihr auch, wo man das nachlesen kann? Lieben Dank!

von beyondthemaze am 08.03.2012, 09:33



Antwort auf: Sold während Mutterschutz, Elterngeld ab wann, Elternzeit nach MuSchu?

Hallo, 1. Eigentlich ab Geburt, das Mutterschaftsgeld wird aber angerechnet. 2. Ab Geburt 3. indem man für den Zeitraum, in welchem man Elterngeld bezieht, also pro Person höchstens zwölf Monate, Elternteil beantragt. Der Ehemann, der die Vätermonate nehmen möchte, muss eben mindestens zwei Monate Elternzeit beantragen. 4. Klar kann die Mutter dann wieder arbeiten gehen 5. Ja, man muss die entsprechenden Formulare der Elterngeldstelle ausfüllen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2012



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