Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig als Texterin und Journalistin tätig und seit dem 3. Dezember nun im Mutterschutz. Aufgrund meines Tarifes bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wo ich freiwillig versichert bin, erhalte ich Mutterschutzgeld. Jetzt habe ich die Möglichkeit, noch einen Auftrag anzunehmen, der Verdienst würde unter 250 Euro liegen. Ist das im Mutterschutz als Selbstständige erlaubt oder entfällt dann mein Recht auf Mutterschutzgeld, also müsste ich dieses zurückzahlen? Ich finde dazu lediglich die Information, dass ich wohl bis 350 Euro Gewinn zusätzlich im Mutterschutz haben darf, dazu gibt es aber keine rechtliche Grundlage soweit ich das gesehen habe. Zudem wollte ich fragen, ob ich auch während des Mutterschutzes die kompletten Versicherungsbeiträge an die KK zahlen muss oder hier befreit bin? Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße
von Seramona am 15.12.2014, 10:22