Frage: Selbstkündigung nach Elternzeit

Hallo und guten Tag Frau Bader, ich bin zweifache Mama und meine 6jährige Elternzeit endet jetzt zum 09.11.11. Leider kann ich meine Stelle wg Sicherung der Kinderbetreuung nicht wieder antreten, und das obwohl ich gewillt war wieder zu arbeiten und mein Chef mir auch eine Teilzeitstelle angeboten hat- allerdings in nicht passenden Zeiten. Jetzt die Frage ob ich jetzt wirklich in der Kündigungsposition bin, und hat das Nachteile auf das folgende Arbeitslosengeld? Sprich einer Sperre? Man sagte mir zwar das die Sicherung der Betreuung im Vordergrund steht, aber die Ämter sagen ja heute so und morgen so. DAnn die Frage vertraglich muss ich nur 4 Wochen vorher kündigen , also jetzt diese Woche noch. JEtzt habe ich immer mal wieder gelesen das ich hätte 3 Monate vorherkündigen müssen, ist das wirklich so? Mein Chef hatte auch nichts erwähnt. Wäre das jetzt auch von NAchteil beim Amt für mich? Arbeitssuchend habe ich mich wohl in der Zeit schon gemeldet. Danke und LG Manonk

Mitglied inaktiv - 05.10.2011, 15:08



Antwort auf: Selbstkündigung nach Elternzeit

Hallo, wenn Sie selber kündigen, obwohl der AG TZ anbietet, werden Sie wahrscheinlich keine Leistunegen erhalten, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen Frist ist 3 Mo zum Ende der EZ Liebe Grüsse,NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2011



Antwort auf: Selbstkündigung nach Elternzeit

Der Arbeitnehmer kanndas Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Zum Ende der Elternzeit steht dem Arbeitnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ein Sonderkündigungsrecht zu.Die Frist hast du leider verpasst! Und ich glaube wenn dein AG dies weiß musst du die Arbeit wieder antreten und dann kannst du fristgerecht kündigen. Hab das noch gefunden: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/541.98.html Also könnte es sein das es eine Sperre gibt.

von CKEL0410 am 05.10.2011, 15:26



Antwort auf: Selbstkündigung nach Elternzeit

Hallo und Danke, eine Frage bleibt trotzdem- muss ich denn vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen? Da vertraglich ja nur die 4 Wochen geregelt sind. Und ich bin jetzt seit Mitte März mit meinem AG im ständigen Kontakt gewesen, da ich selber ja auch keine Ahnung hatte- hätte er mich nicht mal aufklären können? Muss ich jetzt eigentlich zum Amt am ersten Tag meiner Nichtbeschäftigung oder am Tag an dem meine Kündigung raus ist, oder wenn ich schriftlich den Erhalt vom AG in der Hand habe? Hatte noch nie etwas damit zu tun, seit meinem 16.Lebensjahr durchweg Arbeit gehabt... und dann bekommt man Kinder... LG Manonk

Mitglied inaktiv - 05.10.2011, 18:02



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