Selbständige Tätigkeit - Recht auf Mutterschutzfrist

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Selbständige Tätigkeit - Recht auf Mutterschutzfrist

Sehr geehrte Frau Bader, hat eine Selbständig tätige Frau das Recht während der Zeit des "normalen" Mutterschutzes nicht zu arbeiten und keine Termine wahr zu nehmen. Wie verhält es sich mit Terminen die von außen festgelegt werden: z. B. Mitarbeiterprüfungen DRV, Fristen durch öffentliche Behörden usw., Handwerkern die Abnahmen von Baugewerken wünschen usw. Kann sich eine Selbständige Frau ohne Nachteile (Fristversäumnisse ...) auf die Mutterschutzfrist berufen oder ist Sie verpflichtet, ständig ins Büro zu fahren um Termine der o.g. Art wahr zu nehmen, insbesondere wenn es keine Vertretung gibt? Vielen Dank vorab!

von Managerin01 am 17.02.2015, 14:51



Antwort auf: Selbständige Tätigkeit - Recht auf Mutterschutzfrist

Hallo, Selbständige haben keinen Mutterschutz - sie müssen sich selber organisieren. Ich denke auch mal, dass Prüfungen von der Dt. Rentenversicherung etc. je nach termin zu bewältigern sind. Ansonsten unter Vorlage einer Kopie vom Mutterpass Antrag auf Verschiebung stellen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2015



Antwort auf: Selbständige Tätigkeit - Recht auf Mutterschutzfrist

Das Mutterschutzgesetz schütze Arbeitnehmerinnen während Schwangerschaft und Stillzeit. Selbständige Menschen sind nicht Arbeitnehmer. Selbständig: selbst und ständig.... solltest Du kennen. Da interessiert niemanden ob Du schwanger bis oder nicht. Warum auch? Lege die Termin so gut wie Du kannst, terminiere lange vorher. Berufen kannst Du Dich auf nichts, ausser Du bist nicht ansprechbar oder medizinisch in der Lage zu reagieren. Zur Not kaufst Du Dir externe Hilfe zu, (Büroarbeiten, Steuerberater, etc.) Den ein- oder anmderen termin der völlig unplanbar reinkommt, lässt sich dann sicher verschieben wenn man darauf verweist dass man gerade entbunden hat. Gruss und alles Gute Désirée

von desireekk am 17.02.2015, 18:39



Antwort auf: Selbständige Tätigkeit - Recht auf Mutterschutzfrist

Vielen Dank für Ihre Antworten. 3 Tage nach dem ET kann ich kaum ins Büro fahren, einige akzeptieren die Verschiebungen, andere haben kein Verständnis und pochen auf die festgelegten Termine. Auch Termine am errechneten ET wurden mir schon untergeschoben und mit Unverständnis begegnet. Nur weil man Selbständig ist, ist man noch keine Maschine und immer überall einsatzbereit. Die 8 Wochen nach der ET habe ich keine Betreuung und werde auf meinen Mutterschutz analog zu dem von Arbeitnehmerinnen bestehen und konsequent zu Hause bleiben, egal wer kommt und wer mir irgendwelche Fristen reindrücken will.

von Managerin01 am 24.02.2015, 19:30



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