Frage:
Hallo!
Mein Mann und ich versuchen seit geraumer Zeit ein weiteres Kind zu bekommen. Nun endet bald meine Elternzeit (09.10.17) und ich habe bereits in der ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot aufgrund meines Arbeitgebers bekommen. Sollte es dann jetzt bald doch funktionieren, ist davon auszugehen, dass mein FA erneut ein Beschäftigungsverbot erteilt.
Steht mir dann das selbe Gehalt zu wie vor der Schwangerschaft oder gibt es ein 'Schlupfloch' für meinen Arbeitgeber mich doch zu kündigen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Herzliche Grüße
von Broschrö am 29.08.2017, 16:28 Uhr

Antwort auf:
Selbes Gehalt nach Elternzeit bei Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Nein, es gibt kein Schlupfloch, der Arbeitgeber muss den vollen Lohn bezahlen und kann Ihnen nicht kündigen.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2017
Antwort auf:
Selbes Gehalt nach Elternzeit bei Beschäftigungsverbot?
Der AG muss jede Möglichkeit zur Umsetzung prüfen, bevor er ein Beschäftigungsverbot ausspricht. In jedem Fall gibts nur Lohnfortzahlung wenn auch eine Kinderbetreuung für das erste Kind nachgewiesen werden kann!
von uriah am 29.08.2017
Antwort auf:
Selbes Gehalt nach Elternzeit bei Beschäftigungsverbot?
Entschuldigung, aber ich habe das Beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekommen, nicht vom AG.
von Broschrö am 30.08.2017
Antwort auf:
Selbes Gehalt nach Elternzeit bei Beschäftigungsverbot?
".... ich habe bereits in der ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot aufgrund meines Arbeitgebers bekommen"
Aufgrund des Arbeitgebers - was war damit gemeint? Wegen der Arbeitsbedingungen darf kein Arzt ein individuelles BV ausstellen. Und außerdem ist das bei jeder Schwangerschaft wieder neu zu beurteilen.
von uriah am 30.08.2017

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