Sehr geehrte Frau Bader,
der Vater meines 16jährigen Sohnes ist vor 1,5 Jahren gestorben. Wir waren nie verheiratet, er hatte nach der Beziehung zu mir geheiratet und ein weiteres eheliches Kind bekommen.
Als er starb habe ich mich erkundigt, ob es nötig ist, dass unser Sohn das Erbe ausschlägt. Die Ehefrau versicherte mir jedoch, dass keine Schulden vorhanden wären (allerdings auch kein Vermögen). Da die Erbausschlagung kostenpflichtig gewesen wäre und es sich für unseren Sohn auch nicht "richtig" anfühlte, das Erbe auszuschlagen, habe ich das Thema dann nicht weiter verfolgt.
Jetzt flatterte vorgestern die Rechnung eines Inkassounternehmens mit einer Forderung über 300,- Euro ins Haus. Offensichtlich gab es doch noch mindestens eine offene Rechnung, die damals gar nicht so hoch war, sich aber inzwischen auf rund 1.200,- Euro (mit Zinsen und Inkassogebühren) angesammelt hat. Das Inkassounternehmen möchte von meinem Sohn 1/4 des Betrags, weil das seinem Erbanteil (Ehefrau 50%, das andere Kind ebenfalls 25%) entspricht. Der Vater meines Ex-Freundes (also der Opa unseres Kindes), zu dem wir seit dem Tod meines Ex einen recht guten und regelmäßigen Kontakt haben, bestätigte mir auf Anfrage, dass seit dem Tod "immer mal wieder" Rechnungen gekommen seien, die er aber weggeworfen hätte. Ach ja, wenn ich schon frage: Da gäbe es wohl noch ein Konto, das heftig überzogen sei. (Zur Erklärung: Mein Ex war vor seinem Tod sehr krank und hat die letzten Monate seines Lebens bei seinen Eltern gelebt, die ihn gepflegt haben. Daher war das seine letzte Meldeadresse.)
Das Problem ist: Ich habe eigentlich keine 300,- Euro übrig, da mein Mann (mit dem ich ein weiteres Kind habe) kürzlich seine Arbeit verloren hat. Mein Sohn hat das Geld erst recht nicht, er ist noch Schüler und wird auch frühestens in 2 Jahren sein Abi machen.
Okay, vielleicht hätte ich mich besser erkundigen müssen. Ich habe halt der neuen Frau vertraut (die von der Forderung und dem möglicherweise überzogenen Konto genauso überrascht ist wie ich und noch mehr Probleme hat, die Forderungen zu begleichen, da sie ja 75% tragen muss).
Was ich mich frage:
* Evtl. hätte ich damals sogar die Forderung beglichen, denn sie war ursprünglich gar nicht so hoch. Wenn ich die Kosten einer Erbausschlagung und den Seelenfrieden meines Kindes dagegengesetzt hätte, wäre es mir das wohl wert gewesen. Dass die Forderung inzwischen so hoch ist, liegt aber weder an mir noch an meinem Sohn. Muss die aufgelaufenen Forderungskosten nicht jemand anders (der Opa, der die Rechnungen einfach weggeworfen hat?) tragen?
* Was passiert überhaupt, wenn mein Sohn die Forderung einfach nicht bezahlt? Er hat als Schüler ja kein Geld und kann daher nicht belangt werden. Meine Angst ist aber, dass mein Kind dann in 5 bis 8 Jahren - wenn er mit der Uni fertig ist - eine Forderung von mehreren tausend Euro an der Backe hat. Außerdem hat das Inkasso-Unternehmen wohl einen Schufa-Eintrag veranlasst. Wäre es unter den Umständen vielleicht besser, ich treibe das Geld irgendwo auf, zahle die 300,- Euro, lasse den Schufa-Eintrag löschen, und ermögliche so meinem Sohn einen unbelasteten Start ins Leben?
Ich finde das gerade ganz schrecklich, weil der Tod seines Vaters meinen Sohn sowieso sehr belastet hat. Mein Ex hatte jahrelang gar keinen Kontakt zu seinem Sohn und erst zwei Jahre vor seinem Tod - als er von seiner tödlichen Krankheit erfuhr - wieder eine Beziehung aufgebaut. Mein Sohn wollte das Erbe nicht ausschlagen, weil er das Gefühl hatte, damit den Kontakt zu seinem Vater nach dem Tod von seiner Seite aus doch wieder zu kappen. Das wäre mir durchaus Geld wert gewesen - aber ich hätte es gerne gewusst.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einen Rat in diesem Problem geben könnten.
von
JoBi66
am 25.06.2012, 12:25
Antwort auf:
Erbe nicht ausgeschlagen - und jetzt kommen Rechnungen
Hallo,
beim Amtsgericht hätte er ohne Kosten ausschlagen können. Gleichwohl, dass die meist selbst durch.
Als Erbe haftet er für Nachlassverbindlichkeiten.
Ich würde einen Beratungshilfeschein beantragen und das Ganze einem Kollegen vor Ort vorliegen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2012
Antwort auf:
Erbe nicht ausgeschlagen - und jetzt kommen Rechnungen
Ich möchte Dir raten einen Beratungsschein zu holen beim Amtsgericht und Dich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.
Wer weiß, was da noch alles kommt ?
Die Urprungssumme ok, aber für die Verzugszinsen und Gebühren ?
Ne, kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
Frau Bader wird vermutlich antworten dass Du allgemeiner fragen sollst, Dein Text ist sehr lang.
Ab zum Anwalt empfehle ich nur.
von
Mogli18
am 25.06.2012, 12:32
Antwort auf:
Erbe nicht ausgeschlagen - und jetzt kommen Rechnungen
Die Kosten sind 20 Euro und er wäre aus dem Schneider gewesen. Ich würde mich auch beraten lassen... sei froh, dass dein Sohn nicht noch die Beerdigungskosten (anteilig) bezahlen muss. Könnte noch kommen... so eine Aussage von der Ehefrau... würde ich nie "vertrauen".
Ich habe 2011 das Erbe von meinen Onkel ausgeschlagen und gleich für meine Kinder mit (Ehemann musste mit), es hat genau 20 Euro gekostet. Somit sind wir (meine Kinder und ich) raus. Selbst wenn das Bestattungunternehmen Forderungen hätte... müssten wir nichts zahlen. (Lt. Aussage vom Familiengericht)
von
TinaDA35
am 25.06.2012, 18:51
Antwort auf:
Erbe nicht ausgeschlagen - und jetzt kommen Rechnungen
Himmel, danke aber auch. Wie ich schrieb: Mir ist selber klar, dass ich mich besser hätte erkundigen müssen. Aber mein Sohn wollte eben auch nicht, weil er das Gefühl hatte, dadurch die Bindung zu seinem Vater erneut zu kappen, und er hätte zur Erbausschlagung mitgemusst, ich hätte es also nicht heimlich machen können (und auch sonst nicht getan, denn solche Geheimnisse habe ich meinem Sohn gegenüber nicht). Übrigens habe ich mich erkundigt nach den Kosten: Es hätte knapp 100,- Euro kosten sollen, sagte man mir beim Jugendamt. (Das aufgrund der bestehenden Beistandschaft die ganze Zeit involviert war und meine Entscheidung mittrug, aber jetzt natürlich keine Ahnung hat von nichts.)
Aber unabhängig davon, dass ich offensichtlich zu blöd bin, hätte ich unglaublich gerne eine Antwort auf die eigentliche Frage: Was passiert meinem Sohn, wenn seine blöde Mutter die 300,- Euro nicht bezahlt bzw. bezahlen kann? Er selber kann es aus offensichtlichen Gründen in den nächsten paar Jahren nicht. Hat er dann nach dem Studium einen Berg Schulden und einen Eintrag in der Schufa? Ist er jetzt für lange Zeit gestrafft, weil seine Mutter zu dämlich ist?
Der Rest ist Rückschau auf die Vergangenheit, die ich nicht ändern kann. Hinterher ist man immer schlauer. Wenn ich jemals wieder in die Situation komme, werde ich mein Kind dazu zwingen, das Erbe auszuschlagen. Man lernt ja dazu.....
von
JoBi66
am 25.06.2012, 19:17
Antwort auf:
Erbe nicht ausgeschlagen - und jetzt kommen Rechnungen
warum vereinbarst du mit dem gläubiger nicht einfach eine ratenzahlung?
über sowas kann man sich doch verständigen.
was mir mehr sorgen machen würde als 300 euro (die ich jetzt auch nicht aus dem ärmel schütteln könnte, die aber nun auch nicht die welt sind) ist die frage, was u.u. da noch kommt, und die sache mit dem konto. da kann ich auch nur zu anwaltlicher beratung raten.
von
mama.frosch
am 25.06.2012, 22:09
Antwort auf:
Erbe nicht ausgeschlagen - und jetzt kommen Rechnungen
suchen. Wenn ich das Erbe meines Onkels nicht für meine Kinder ausgeschlagen hätte, müssten sie auch seine Schulden abzahlen, ist nun mal so. Die Gebühren waren 20 Euro (Frankfurt am Main), die das Jugendamt auf solch einen Betrag kommt, ist mir ein Rätsel. Vielleicht hat jede Behörde ihre eigenen Preise...
von
TinaDA35
am 26.06.2012, 05:47