Hallo Frau Bader, Ich bin seid meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot (erzieherin) und wurde von meiner Chefin nicht sehr freundlich behandelt. Ich möchte nach meinen 12 Monaten Elternzeit deshalb woanders arbeiten. Kann ich schon vorher ohne auswirkung auf das elterngeld/die Elternzeit kündigen oder erst zum Ablauf der einjährigen Elternzeit? Ich finde es nicht richtig das mir mein Arbeitgeber den Platz solange freihalten muss und möchte es auch nicht während der Elternzeit vor mir herschieben... kann ich also quasi nach dem mutterschutz kündigen ohne bei meinem Arbeitgeber Elternzeit zu beantragen oder bekomme ich dann trotz der vorrangegangen jahre nur 300 € Elterngeld? Mfg
von anouk140907 am 03.08.2016, 15:13