Frage: Sein Gehalt auch meins?

Ich bin verheiratet. Wir haben diese gesetzliche Regelung. Ist das dann die Zugewinngemeinschaft? Ich glaube ja. Er verdient. Ich habe einen 400 Euro Job. Er sagt, dass was er verdient, ist SEIN Geld. Und ich hab darauf keinen Anspruch. Wie ist hier die wirkliche Gesetzlage? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

von Glitzi am 07.04.2016, 21:09



Antwort auf: Sein Gehalt auch meins?

Hallo, sein Geld bleibt seins. Aber Sie haben Anspruch auf Haushaltsgeld u Taschengeld-sozusagen Unterhalt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2016



Antwort auf: Sein Gehalt auch meins?

Habt ihr Kinder ? Was hast Du vor diesen verdient? Wie alt sind die Kinder ?

von Sternenschnuppe am 07.04.2016, 22:01



Antwort auf: Sein Gehalt auch meins?

Ich hab so viel verdient wie er. Und bin wegen meinem Kind daheim geblieben. Meine Tochter wird jetzt 6. Krippe und Hort kamen und kommen für uns nicht in Frage. Also auch für ihn nicht. Das ist ja das. Einmal hü einmal hott.

von Glitzi am 08.04.2016, 06:39



Antwort auf: Sein Gehalt auch meins?

Puh :-( Doofe Situation. Dir steht natürlich was zu. Wie sich das berechnet kann ich nicht 100% genau sagen. Frau Bader sicher sobald sie da ist. Wenn er nicht will dass Du arbeitest ( denke bitte an Deine Rente, Du zahlst nix ein derzeit ) dann muss er den Verdienstausfall ersetzen. Nennt sich Betreuungsunerhalt wenn man nicht verheiratet ist. In der Ehe muss man sowas eigentlich nicht einklagen. Wie ist es denn bei Euch verteilt ? Du hast die 400€ und das Kindergeld und musst davon was alles zahlen ? Was zahlt er ? Und reine Neugier: Was macht ihn so liebenswert dass Du das mitmachst ?

von Sternenschnuppe am 08.04.2016, 07:21



Antwort auf: Sein Gehalt auch meins?

Solange ihr zusammen seid, hast du nur Anspruch auf Haushalts- und Taschengeld. Sein Einkommen ist tatsächlich seins. Wenn ihr beide eine Vereinbarung habt, dass du zwecks Kinderbetreuung zuhause bleibst, dann mach das jetzt mal schriftlich und handele mit ihm eine Entlohnung für deine Tätigkeit aus. Das könnte dann auf dein eigenes Konto gehen.

von Pamo am 08.04.2016, 07:26



Antwort auf: Sein Gehalt auch meins?

Weißt Du wie sich Taschen und Haushaltsgeld errechnet ?

von Sternenschnuppe am 08.04.2016, 08:01



Antwort auf: Sein Gehalt auch meins?

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_02.html Scheint aber keine festen Richtlinien zu geben, sondern wie ich das verstehe immer je nach Einzelfall.

von Sternenschnuppe am 08.04.2016, 08:22



Antwort auf: Sein Gehalt auch meins?

Hier ist es sehr verständlich beschrieben. Vielleicht äußert sich Frau Bader dazu. http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/recht_familienunterhalt.php

von Pamo am 08.04.2016, 09:11



Antwort auf: Sein Gehalt auch meins?

Abgesehen von der rechtlichen Grundlage, finde ich diese Einstellung so ziemlich ***. Man ist verheiratet und hat Kinder - und dann macht man einen auf Meins und Deins? Das finde ich krass. Bei uns war es von Anfang an Unser. Nach der Hochzeit sowieso. Selbst bei meinem neuen Partner ist es so. Egal ob es sich dabei um "unser" Geld, "mein" Auto oder "sein" Haus handelt

von -chOcO- am 09.04.2016, 10:51



Antwort auf: Sein Gehalt auch meins?

DEINS und MEINS in einer Ehe zu praktizieren geht natürlich. Wäre im Alltag nicht meins aber okay :-). Wichtig ist nur, dass sich das Paar vorher Gedanken gemacht hat, was die unterschiedlichen Möglichkeiten im Alltag dann bedeuten. Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft Paragraphen 1363 ff. BGB. Der gesetzliche Güterstand tritt gemäß Abs. 1 automatisch ein, wenn die Ehepartner nicht durch notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütergemeinschaft, Gütertrennung) vereinbaren. Sooo, wichtig ist auch Abs. 2. Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1363.html Bedeutet: Dein Mann bringt ein Grundstück mit Haus in die Ehe ein. Dann bleibt es auch sein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Kauft er es innerhalb der Ehe allein, ist es auch sein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Ebenso verhält es sich mit Schulden. Schulden die vor der Ehe oder innerhalb der Ehe entstanden sind, bleiben alleinige Schulden des Ehepartners. (Anders ist es natürlich, wenn man gemeinsam ein Haus kauft, dann sind es gemeinschaftliche Schulden - Schulden machen kann ich aber ja mit jedem "Fremden" auch und nicht nur mit dem Ehepartner.) Dein Mann hat also Recht, dass was er verdient ist theorerisch SEIN Geld. Einen Anspruch hast Du natürlich dennoch. Nur habe ich in der Praxis noch nie davon gehört, dass ein Paar innerhalb der Ehe deswegen vor Gericht gestanden hat. Irgendwie ist es ja eine Selbstverständlichkeit, dass Dein Mann für Dich sorgt, solange Du keinen Verdienst hast. Reibe ihm Paragraph 1360 BGB unter die Nase. In dem steht folgendes: Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtungen, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushaltes. Umfang der Unterhaltspflicht usw. findest Du dann in den Paragraphen 1360 a ff. BGB. ------------------------------------------------ Zugewinn ist nur der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Paragraph 1373 BGB Den Zugewinnausgleich im gesetzlichen Güterstand gibt es im Todesfall (1371) und in anderen Fällen (1372 Bsp. Scheidung). Z.B. das von ihm allein vor der Ehe gekaufte Grundstück samt Haus ist nun doppelt so viel Wert! Vielleicht konnte ich etwas helfen :-) --------------------------------- Info Gütergemeinschaft https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtergemeinschaft_(Ehe) Info Gütertrennung https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtertrennung

Mitglied inaktiv - 09.04.2016, 13:49



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankengeld und Brechnung von Gehalt in BV

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell etwas verzweifelt. Ich habe die letzten Monate bis Ende August mit einem Nebenjob bei meinem Arbeitgeber gearbeitet, da es die Kitazeiten von Kind 1 nicht anders zu ließen. Seit dem 1.9 bekam ich dann einen neuen Arbeitsvertrag mit 25 Stunden ( Teilzeit ), genau in dem Monat erfuhren wir von meiner Schwan...


Gehalt Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Ich habe in Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und bin 1 Monat nach Ende der Elternzeit (Arbeitszeit ist dann unverändert in Teilzeit geblieben) wieder schwanger geworden. Das ältere Kind ist älter als 14 Monate. Ich werde ein Beschäftigungsverbot von AG erhalten, wirkt sich das dann in irgendeiner Form aus dass ich ja in Elternzeit gewesen bin? Als...


Arbeitslos - wer zahlt während Mutter-Kind-Kur das "Gehalt"

Hallo, ich bin zum 15.12.23 arbeitslos. Zum 16.2.24 beginnt meine MMK. Beim heutigen Termin beim Arbeitsamt wurde mir mitgeteilt,dass das Amt für diese 3 Wochen nicht zuständig sei, sondern die KK in Form eines Übergangsgeldes.Ich sei in der Zeit abwesend und nicht vermittelbar, man würde mich auf pausieren setzen. Laut meiner Recherche be...


Beschäftigunsverbot Gehalt

Schönen Guten Morgen, Ich habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes. Nun ist es ja so das der durchschnitt der Letzten 3 Monate zur Berechnung hinzugezogen wird. Bei mir ist aber der Fall eingetreten das mein Arbeitgeber die kinderkranktage aus August September und Oktober im oktober auf einmal abgezogen hat weil die es vorher nicht hi...


Gehalt+Leistungsbonus während Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, seit 7 Monaten bekomme ich jeden Monat mein Gehalt+Leistungsbonus. Ich möchte gerne wissen. Wenn ich wieder schwanger würde, würde ich das Gehalt ink. Leistungsbonus während Beschäftigungsverbot weiter bekommen? Würde die Leistungsbonus mit Elterngeld berechnet werden? Liebe Grüße 


Gehalt zwischen zwei Elternzeiten?

Liebe Frau Bader, vergangenes Jahr habe ich Zwillinge bekommen. Für Zwilling 1 habe ich Elterzeit bis zum 05.01.2024 beantragt. Da die Betreuungssituation eine Vollzeitbeschäftigung nicht zulässt habe ich für Zwilling 2 Elternzeit ab dem 08.01.2024 beantragt. Ab diesem Zeitpunkt arbeite ich auch 32 Stunden im Rahmen der Elternzeit. Der Arbeitsv...


AG behält Gehalt ein trotz Bestätigung

Guten Abend,  folgendes ist mir passiert:  Ich habe Ende Januar positiv getestet und musste meinen AG sofort Bescheid geben, da ich ab positiven Test nicht mehr arbeiten darf.   Mein Arbeitgeber hat auch sofort eine Bescheinigung von mir bekommen, wo die Schwangerschaft bestätigt wurde, aber noch kein ET drauf stand, da die Ärztin meinte es ...


Schwanger vor Ende Elternzeit, Gehalt?

Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt? 


Gehalt nach Beendigung EZ bei TZ in EZ

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.  Ich habe seit 01.10.23 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Ab 01.11.23 habe ich meine Std auf 30 Std aufgrund eines Nebenjobs reduziert. Von der Arbeit wurde mir eine Änderungsvereinbarung ausgestellt, die bis 31.08.24 befristet ist (bis dahin hatte ich meine EZ 1. Kind ursprünglich beantra...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...