Schweigepflichtsverletzung - wie verhalte ich mich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schweigepflichtsverletzung - wie verhalte ich mich?

Sehr geehrte Frau Bader, bevor ich meine Frage an Sie stelle, möchte ich kurz schildern was im Vorfeld geschehen ist. Es geht um die Schweigepflichtverletzung einer Tagesmutter (TM) die meine Tochter betreut hat. Während der Eingewöhnungsphase meines Kindes, ergaben sich Gespräche mit der TM. Dabei fiel mir auf dass wie sehr nachlässig sie mit der „Schweigepflicht“ umging. Unaufgefordert erzählte sie mir beiläufig welches Kind welche Probleme habe. Immer mit Namen/Nachnamen der Betroffenen. Darauf angesprochen erwiderte sie, dass sie davon ausgehe dass ich dass ja niemand erzählen werde. Kurz nach der Eingewöhnung erhielt ich von ihr eine schriftliche Aufforderung zu einem Elterngespräch. In dem Schreiben hat sie – ohne mich vorher darüber zu informieren – ein Gespräch, dass wir kurz vorher führten, dokumentiert. Sie hat hier einzelne Gesprächsinhalte aus dem Kontext genommen und es so dargestellt als würden wir das Verhalten unseres Kindes absichtlich schlecht beeinflussen. Dieses Schreiben ging ohne mein Wissen an das zuständige Sozialbürgerhaus. Als wir zu dem Elterngespräch kamen, teilte sie mir und meinen Mann zur unserer Überraschung mit, dass sie den Vertrag nun kündige. Die zuständige Sozialpädagogin bekam von uns eine schriftliche Beschwerde über das Vorgehen der TM, insbesondere über ihr Schreiben als sie mein Gespräch unerlaubt dokumentiert und weitergeleitet hat. Darauf hin erwiderte die Sozialpädagogin dass sie in erster Linie auf der Seite der TM sei, wir aber gerne ein Gespräch mit ihr und der TM haben können. Wir verzichteten darauf, da wir unter den Umständen zu keinem sachlichen und wohlwollenden Gespräch mehr in der Lage waren. Vor kurzem, also einige Monate später, wurde mir zum wiederholten Male – hinter „vorgehaltener Hand“ zugetragen dass die TM über uns spricht. Demnach bin ich die schwierige Mutter mit dem gestörten Kind. Dass wissen nun einige Leute in unserer Nachbarschaft, denn die TM wohnt in meiner Nähe. Konkret möchten Bewohner aus der Nachbarschaft nichts sagen, d.h. Ich habe niemand der das bezeugen möchte, aber viele wissen über uns Bescheid. Inzwischen hat sich herausgestellt dass bei meiner Tochter eine geistige Behinderung vorliegt, die erst jetzt gesichert diagnostiziert werden konnte. Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich Kontakt mit dem Sozialbürgerhaus aufnehmen? Soll ich einen Anwalt für Vertragsrecht aufsuchen? Wie lange ist die Verjährungsfrist bei Schweigepflichtverletzung? Wir möchten dass sie aufhört in der Nachbarschaft über uns zu plaudern... Viele Grüße, M. R.

von Macoro am 09.08.2017, 23:32



Antwort auf: Schweigepflichtsverletzung - wie verhalte ich mich?

Hallo, ich würde eine gerichtliche Unterlassungausfforderung machen. Aber dafür brauchen Sie Zeugen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2017



Antwort auf: Schweigepflichtsverletzung - wie verhalte ich mich?

Ich würde sie kurz und knapp schriftlich zur Unterlassung der üblen Nachrede auffordern. Vielleicht wird ihr dann klar, was sie getan hat und sie korrigiert ihr Verhalten. Dann kannst du natürlich auch Strafanzeige erstatten, denn es handelt sich um eine Straftat. Doch das ist eine klugscheißerische, indiskrete Tratschtante. Gegenmittel sind äußerst schwierig zu finden.

von Pamo am 10.08.2017, 09:16



Antwort auf: Schweigepflichtsverletzung - wie verhalte ich mich?

Dass es soweit gekommen ist, daran sind die leider nicht unbeteiligt. Ihre Argumente können fast ausnahmslos gegen Sie verwendet werden (Sie geben ja zu, dass Sie von Anfang an von dem Getratsche wussten (vllt sogar beteiligt waren) und Ihr Kind trotzdem in ihre Hände übergeben, Sie haben durch Ihre Beschwerde noch Öl ins Feuer gegossen anstatt es ruhen zu lassen) UND Sie haben keinen Zeugen. Ihrem Kind zu Liebe würde ich einen Umzug in betracht ziehen... alles Gute!

von Kristiiin am 10.08.2017, 13:15