Guten Tag Frau Bader,
aufgrund einer Vorerkrankung meinerseits bekam ich in der 7SS ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt. Mit meinen Vorgesetzten, Personalleitung und Betriebsrat wurde besprochen, dass bis zur 14SS nicht darüber im Unternehmen kommuniziert werden sollte.
Nun schreibt mich mein Chef an, dass er nächste Woche meine Stelle ausschreiben wird und wie es um mich steht und ob ich nun lieber selbst kommende Woche kommunizieren möchte. Ich bin heute in der SS10+6 werde kommende Woche einen Chromosomentest machen und muss am 24.05 zu einer Pränatalen Untersuchung um auszuschließen, dass mein Kind nicht auch meine Vorerkrankung hat. Wenn ja, kommt für uns ein Abbruch durchaus in Frage und ich würde zurück zur Arbeit kehren.
Nun Frage ich mich, ob der AG 1) die Stelle jetzt schon ausschreiben darf (intern) und ob ich es jetzt sagen muss bzw. er es in dem Fall sagen darf, obwohl was anderes besprochen wurde.
Ich würde dem AG entgegenkommen und kommunizieren sobald alle Test gelaufen sind ( das wäre in der 13SS), aber jetzt ist mir das zu riskoreich. Wie ich in diesem Fall denn die Rechtslage?
Mit freundlichen Grüßen
Frederike
von
Frederike03
am 08.05.2018, 17:26
Antwort auf:
Schweigepflicht des Arbeitgebers bei Schwangerschaft
Hallo,
er kann die Stelle ausschreiben (das ist nicht Ihr Ding), aber darf nichts von der Schwangerschaft sagen
Liebe Grüße
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2018
Antwort auf:
Schweigepflicht des Arbeitgebers bei Schwangerschaft
Ausschreiben darf der Arbeitgeber die Stelle wann immer er möchte. Er muss sie ja nicht als SCHWANGERSCHAFTS-Vertretung ausschreiben. Auch wenn er die Stelle sachgrundbefristet ausschreiben möchte, kann er sie "zur Vertretung" ausschreiben. Selbes gilt für ein eventuelles Vorstellungsgespräch. Die Schwangerschaft muss er nicht erwähnen.
von
chrissicat
am 08.05.2018, 18:39
Antwort auf:
Schweigepflicht des Arbeitgebers bei Schwangerschaft
Du kannst von deinem Arbeitgeber nicht verlangen, betrieblich notwendige Schritte zu unterlassen. Nur den Grund für diese Ausschreibung darf er nicht bekannt geben - muss er auch nicht. Notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen sowie eine evtl Umsetzung muss er in die Wege leiten und darf er auch. Denjenigen Personen, die Kenntnis erlangen müssen, darf er die Schwangerschaft mitteilen, natürlich sind diese dann auch an die Schweigepflicht gebunden.
Das einzige, was dir zusteht, ist die Einhaltung der Schweigepflicht bezüglich der Schwangerschaft gegenüber unbeteiligten Dritten. Das ist die Rechtslage.
Du verlangst hier zu viel und greifst damit in betriebliche Belange ein. Das gibt das MuSchG nicht her. Der AG muss keine Rücksicht auf deine familienplanerischen Überlegungen nehmen.
Mitglied inaktiv - 08.05.2018, 19:18