Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Mutter geworden und befinde mich in Elternzeit.
Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt das mein Arbeitverhältnis am 22.01.2018 endet.
Bei meinem Arbeitgeber war ich vom 1.2.2010 - 28.2.2010 zeitlich befristet Angestellt für 12,2 Stunden.
Seit dem 01.03.2010 bin ich in einer befristeten Anstellung über 38,5 Wochenstunden gem. TVÖD Sue.
Folgender Befristungsgrund steht im Vertrag:
Das Dienstverhältnis ist befristet für die Dauer des Arbeitsverbotes und entsprechender Elternzeit entsprechend §§16 und 21 Bundeserziehungsgesetz von Frau XXX.
Frau XXX hat bis jetzt 3 Kinder zur Weltgebracht und befindet sich bis zum 22.01.2018 ununterbrochen in Elternzeit.
Sie hat mittlerweile Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt zum Ende der Elternzeit.
Ist eine Befristung über eine Dauer von über 7 Jahren überhaupt erlaubt?
Ist mein Vertrag mittlerweile unbefristet?
Habe ich ein Anrecht auf die Stelle von Frau XXX ?
Es gab zwischenzeitlich keinen Vertragsänderung oder schriftliche Information zu meinem Arbeitsvertrag!
Mit freundlichen Grüßen
Tina88
von
Tina88
am 02.11.2017, 10:48
Antwort auf:
Schwangerschaftsvertretung mehr als 7 Jahre möglich???
Hallo,
bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2017
Antwort auf:
Schwangerschaftsvertretung mehr als 7 Jahre möglich???
Dein Vertrag endet mit dem Vertragsende von Frau XXX, weil du nur für Dauer der Freistellungen im Rahmen von BV, Mutterschutz und Elternzeit der Kollegin eingestellt wurdest. Es bedarf keiner besonderen Kündigung, aber informieren sollte dein AG dich schon darüber. Dein Arbeitsverhältnis endet quasi automatisch. Einen Anspruch auf ihre Stelle hast du m.E. nicht.
Mitglied inaktiv - 02.11.2017, 11:53
Antwort auf:
Schwangerschaftsvertretung mehr als 7 Jahre möglich???
ne. du bist sachbefristet eingestellt. das heißt du bist für ihre vertretung da. wenn sie kündigt, ist die stelle frei und wird ausgeschrieben sozusagen. diese sachbefristungen können immer wieder verlängert werden. eine normale befristung nicht. mein bruder hatte auch meine elternzeitvertretung gemacht und ist auf meiner stelle geblieben, als ich gekündigt hatte. hast du mit deiner chefin gesprochen, ob du die stelle haben kannst? ode was sagt sie dazu dass sie dich nicht "neu" einstellt sozusagen nach ende der sachbefristung?
von
mellomania
am 02.11.2017, 22:10