Guten Abend Frau Bader, Ich grübele über folgenden Sachverhalt: Ich bin seit Anfang Januar schwangerschaftsbedingt krank geschrieben und erhalte ab Mitte Februar entsprechend Krankengeld. Nun endet mein Beschäftigungsverhältnis zum Ende des Monats Februar, die Krankschreibung besteht jedoch fort. Nach meiner Recherche erhalte ich also auch im März weiterhin Krankengeld, selbst ohne Job, da die AU während dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis festgestellt wurde. Meine Frage widmet sich nun der Berechnung des Elterngeldes. Den Monat Februar (während der Beschäftigung) kann ich ausklammern, weil mir durch die SS ein finanzieller Nachteil entstanden ist. Wie sieht es aber indem Folgemonat (ohne Beschäftigung aber weiterhin mit Krankengeld aufgrund der SS) aus? Kann ich den Monat auch ausklammern? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und mir freundlichen Grüßen, drphil
von drphil am 27.02.2017, 19:05