ich bin jetzt in der 25ssw. ich bin seit 23.1. krankgeschrieben wegen starker rückenschmerzen. nun wurde von einem arzt für physikalische medizin diagnostiziert, dass diese rein schwangerschaftsbedingt sind. meine bänder sind so stark gelockert, dass sie keine belastung aushalten. ich kann kaum eine stunde sitzen, liegen, stehen. er empfiehlt auf alle fälle eine weitere AU. ist das ein grund für ein beschäftigunsverbot? und könnte er mir das auch ausstellen? müsste noch bis 21.3. arbeiten.
von
sabsiha
am 17.02.2012, 11:17
Antwort auf:
schwangerschaftsbedingte krankschreibung - beschäftigungsverbot?
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2012
Antwort auf:
schwangerschaftsbedingte krankschreibung - beschäftigungsverbot?
Nein, da die schwangerschaft "Schuld" ist und nicht die Arbeit ansich.
Aber soweit ich weiss werden Monate mit Geld von der Krankenkasse aufgrun der Schwangerschaft ! gegen Monate vorher getauscht in Sachen Elterngeld.
So wird das Elterngeld nicht negativ beeinflusst.
Mitglied inaktiv - 17.02.2012, 12:12
Antwort auf:
schwangerschaftsbedingte krankschreibung - beschäftigungsverbot?
Nein, ein Beschäftigungsverbot gibt es nur dann wenn die Arbeit oder Arbeitssituation der Mutter oder dem Kind schaden würde.
Die wirst nach 6 Wochen Lohnfortzahlung ins Krankengeld rutschen, an Deinem Elterngeld wird sich dadurch nichts ändern, nur bis zum Mutterschutz gibt es dann eben Krankengeld, was weniger sein wird als Dein Gehalt jetzt.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 17.02.2012, 13:19
Antwort auf:
schwangerschaftsbedingte krankschreibung - beschäftigungsverbot?
hall
ich war auch über die 6wochen kramkgeschrieben und es hat sich nicht negativ auf das eg ausgewirkt!
von
CKEL0410
am 17.02.2012, 14:49