Habe in Januar 2017 entbunden bekomme das eine Jahr nur Elterngeld und das zweite Jahr nicht.
Habe aber einen Kinderwunsch kriege aber einen Beschäftigungs verbot von meinem Gynäkologen weil meine erster Schwangerschaft auch riskant war.
Wie wird das bei mir denn gerechnet mit dem beschäftigungsverbot im zweiten Eltern Zeit Jahr ????
von
Filiz önem
am 24.09.2017, 00:54
Antwort auf:
Schwangerschaft
Hallo,
1. In der EZ spielt ein BV keine Rolle
2. Ob Sie eines bekommen ist doch gar nicht sicher
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2017
Antwort auf:
Schwangerschaft
der gyn kann dir jetzt noch gar nicht sagen, ob du ein bv erhälst oder nicht. bloß weil die erste schwangerschaft riskant war, wird es die zweite nicht zwingend sein. die karten werden imme neu gemischt.
von
mellomania
am 24.09.2017, 07:29
Antwort auf:
Schwangerschaft
Davon ab, wenn du nicht arbeitest brauchst du auch kein BV. Das bekommt man nur wenn man eben auch arbeiten. Wenn du wegen EZ daheim bist und nicht im Rahmen dieser arbeitest, warum solltest du dann ein BV benötigen?
Mitglied inaktiv - 24.09.2017, 08:05