hallo frau bader
eine schwangerschaft ist ja ein grund, der einen umzug rechtfertigt und vom sozialamt genehmigt werden müsste.
ich würde gern wissen, ab welcher ssw man denn als alleinstehende bezieherin von leistungen nach dem SGB XII anspruch auf den umzug in eine grössere wohnung (kdu für 2 personen) hat.
müssen die höheren kdu schon vor der geburt übernommen werden?
bsp: baby kommt im juni 2015. darf man schon im februar 2015 umziehen, wenn man ein passendes angebot bekommt?
danke.
von
Snief
am 11.01.2015, 09:53
Antwort auf:
schwangerschaft: wann darf man umziehen? (sozialhilfe)
Hallo,
warum ist eine Schwangerschaft ein Grund der zum Umzug rechtfertigt? Das kommt auf die Größe der alten Wohnung an.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2015
Antwort auf:
schwangerschaft: wann darf man umziehen? (sozialhilfe)
Bei uns darf man aufgrund einer Schwangerschaft nicht umziehen. Wenn die Wohnung ausreichend ist (also kein 1-Zimmer-Wohnklo), dann glaube ich auch innerhalb der ersten Monate nach der Geburt nicht, da das Kind kein eigenes Zimmer bräuchte.
Wir sind umgezogen als unsere Tochter 1,5 Jahre alt war. Vorher hätte sie so oder so bei uns im Schlafzimmer geschlafen.
Warum sollte das Amt denn höhere Kosten übernehmen, wenn das Kind noch gar nicht da ist?
von
-chOcO-
am 11.01.2015, 11:23