Schwangerschaft während der Elternzeit (allerdings bald kein Elterngeld mehr )

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwangerschaft während der Elternzeit (allerdings bald kein Elterngeld mehr )

Hallo Frau Bader, ich habe leider folgendes Problem: Zurzeit befinde ich mich noch im erste Jahr meiner Elternzeit. Mein Sohn wurde am 20.03.2018 geboren, nun endet bald mein Elterngeld( ich habe 2 Jahre Elternzeit und 1 Jahr Elterngeld genommen). Nun habe ich vor einigen Tagen erfahren das ich wieder schwanger bin und frage mich nun wie es finanziell nach der Geburt unseres 2ten Kindes um uns ausschauen wird. Welche Rechte habe ich? Wie wird das Elterngeld dann berechnet und wie sollte ich am besten Vorgehen? Wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus und wie mit der Elternzeit ? Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen sehr freuen. Vielen Dank.. Christina

von Chrissy05191 am 21.02.2019, 16:42



Antwort auf: Schwangerschaft während der Elternzeit (allerdings bald kein Elterngeld mehr )

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2019



Antwort auf: Schwangerschaft während der Elternzeit (allerdings bald kein Elterngeld mehr )

um den vollen AG Anteil mutterschutz zu erhalten hast du die möglichkeit, die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz zu beenden. der rest der elternzeit wird dir zurückgespielt.

von mellomania am 21.02.2019, 20:07



Antwort auf: Schwangerschaft während der Elternzeit (allerdings bald kein Elterngeld mehr )

Wann ist denn neuer ET - wahrscheinlich Ende Oktober, oder? Ab April hast du Nullrunden fürs neue EG - wenn dein Mutterschutz im September beginnt, hast du 7 Monate, wo das Gehalt von vor dem ersten Kind berechnet wird und 5x 0 Euro, wenn du nicht TZ in EZ arbeitest. Der Rest mit Mutterschaftsgeld und EZ wurde ja schon beantwortet.

von malini am 21.02.2019, 21:29



Antwort auf: Schwangerschaft während der Elternzeit (allerdings bald kein Elterngeld mehr )

Ja genau, 20.10.19 wäre der neue ET. Geplant war, das ich dann auf 450€ basis arbeiten gehe. Würde das Sinn machen ?

von Chrissy05191 am 21.02.2019, 21:50



Antwort auf: Schwangerschaft während der Elternzeit (allerdings bald kein Elterngeld mehr )

Hallo Christina, wenn du auf 450€ arbeiten gehst, erhöht das natürlich dein EG für das 2. Kind LG Jana

Mitglied inaktiv - 22.02.2019, 07:31



Antwort auf: Schwangerschaft während der Elternzeit (allerdings bald kein Elterngeld mehr )

Ein 450 € Job wird das EG zwar etwas erhöhen, aber riesen Unterschiede darfst du da nicht erwarten. Statt dessen würde ich schauen besser so viel wie möglich in TZ zu arbeiten wenn du ein EG haben möchtest was näher an dem liegt was du jetzt bekommst wie an den Mindestsatz. Kannst das ja selbst mal durchrechnen. Am besten wäre es gewesen die letzten beiden Monate EG in EG plus zu splitten, dann würden nicht 12 Monate ausgeklammert werden beim neuen EG sondern 14 Monate. Ist aber zu spät, weil da wirst du nichts mehr dran ändern können. Wenn ET im Mitte/Ende Oktober, werden wegen Mutterschutz Oktober und September ausgeklammert. Der März auch noch weil EG. Nullrunde, TZ oder 450 € Job wären dann April bis August. Was dann an den 12 Monaten voll noch fehlt, wird vom ersten Kind genommen. Also 5 x entweder 0 €, 450 € oder TZ + 7x VZ, das Ergebnis dann durch 12 und dann davon etwa 67% ergibt das neue EG. Oben darauf dann noch 10% Geschwisterbonus, mindestens aber 75 € bis das erste Kind 3 wird. 450 € wäre besser wie 0, keine Frage. Wenn aber mehr geht, dann würde ich das machen. Du darfst in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. EZ musst du dann zum neuen Mutterschutz beenden, dann bekommst du das Mutterschutzgeld vom AG über deinen VZ-Lohn und eben den Anteil von der KK. machst du das nicht, gibt es im schlechtesten Fall nur den teil von der KK. da musst du selbst aktiv werden.

von Felica am 22.02.2019, 09:59



Antwort auf: Schwangerschaft während der Elternzeit (allerdings bald kein Elterngeld mehr )

Vielen Dank für die vielen lieben Antworten. Wie sieht es denn aus, nehmen wir mal an mein AG möchte mir keine Teilzeitstelle anbieten. Kann ich dann in einem anderen Betrieb auf TZ arbeiten ? Danke schonmal

von Chrissy05191 am 22.02.2019, 10:59



Antwort auf: Schwangerschaft während der Elternzeit (allerdings bald kein Elterngeld mehr )

Ja darfst du .... Ist allerdings vom AG zustimmungspflichtig. Wenn er dir keine tz stelle geben kann, kann er schlecht verbieten dass du innerhalb der EZ teilzeit woanders arbeitest Wie geraten, kannst du dann auf einen Tag vor neuen Mutterschutz die EZ kündigen und Mutterschaftsgeld vom vollzeit Vertrag erhalten.

Mitglied inaktiv - 26.02.2019, 07:56



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