Sehr geehrte Frau Bader! Meine Frau ist seit Januar krankgeschrieben. Prinzipiell würde die Krankschreibung auch noch über längere Zeit bestehen bleiben! Nun ist sie jedoch schwanger. Aus diesem Grund würde ihr von der Gynäkologin auch ein Beschäftigungsverbot für ihre Arbeit als Krankenschwester ausstellen. ISt das möglich? Wie läuft das organisatorisch ab? Was müssen wir beachten? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Josef
von Josef8 am 21.10.2014, 11:58