Hallo Frau Bader,
Meine Tochter wurde am 29.3.16 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, davon das zweite Jahr mit Teilzeitbeschäftigung. Ich bin Krankenschwester und bekomme bei Schwangerschaft sofortiges Beschäftigungsverbot. Wenn ich jetzt schwanger werden würde bevor oder während dem 2. jahr Elternzeit, wieviel Geld würde ich während dem BV erhalten? Das volle von vorher oder das von der Teilzeit?
MfG
Frau Bauernschmidt
von
Bauernschmidt
am 19.12.2016, 14:43
Antwort auf:
Schwangerschaft während Elternzeit in Teilzeit
Hallo,
das Gehalt, was Sie ohne Bv bekommen würden.
Beachten Sie, dass ab 2017 strenge Vorgaben für BVs geltebn - im zweifel soll der Ag Sie umsetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2016
Antwort auf:
Schwangerschaft während Elternzeit in Teilzeit
Wenn du noch voll in Elternzeit bist, dann bekommst du kein Geld vom Arbeitgeber, auch nicht wenn du erneut schwanger bist. Bei Beschäftigungsverbot während einer TZ-Beschäftigung bekommst du das TZ-Entgelt.
von
chrissicat
am 19.12.2016, 15:58
Antwort auf:
Schwangerschaft während Elternzeit in Teilzeit
Immer das, was man auch verdienen würde und könnte.
Beachte aber gleich, dass sich das mit dem BV massiv ändert 2017.
Das wird eher die Ausnahme werden.
von
Sternenschnuppe
am 19.12.2016, 16:23
Antwort auf:
Schwangerschaft während Elternzeit in Teilzeit
"Ich bin Krankenschwester und bekomme bei Schwangerschaft sofortiges Beschäftigungsverbot." - Der Arbeitgeber hat ab 2017 mit Inkrafttreten des neuen MuSchG erst zu prüfen, ob Umsetzmöglichkeiten und Ersatztätigkeiten gegeben sind. Administration/Bürotätigkeiten gehen für Schwangere fast immer.
Mitglied inaktiv - 19.12.2016, 16:45
Antwort auf:
Schwangerschaft während Elternzeit in Teilzeit
In der Klinik gibt es für alle schwangeren Krankenschwestern nur wenig Ersatzjobs. Für nur ca. 6 Monate lohnt sich ja keine Einarbeitung in ein völlig fachfremdes Gebiet. Und Stationen, die schwangetengerecht sind, sind auch nicht im Überfluss da.
von
malini
am 19.12.2016, 18:46
Antwort auf:
Schwangerschaft während Elternzeit in Teilzeit
das ist sache des AG. so einfach ein BV gibt es zu recht nicht mehr. büro, telefon, anmeldung, abrechnung, registratur etcpp. alles möglich, auch für schwangere.
von
mellomania
am 20.12.2016, 19:38