Schwangerschaft nach Verlängerung der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwangerschaft nach Verlängerung der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe bis zum 01.08.2013 ein Jahr Elternzeit genommen. Jetzt habe ich bei meinem Arbeitgeber um Verlängerung um noch ein Jahr gebeten und möchte während diesem zweitem Jahr 11 Std. die Wo. arbeiten. Mein AG hat zugestimmt und mir ein 11 Std. die Wo. (400,- EUR Monat) Vertrag bis zum Ablauf des zweiten Jahres (01.08.2014) zugeschickt. Meine Frage ist jetzt, wenn ich noch mal während diesem zweiten Jahr schwanger werden sollte, bekomme ich dann Elterngeld auch so viel wie für das erste Kind? (Ich habe eine 100% Stelle gehabt und ca. 2000,- netto bekommen.) Oder wird für die Berechnung des zweiten Kindes das zweite Jahr genommen wo ich nur 400,- EUR verdienen werde. Vielen lieben Dank für die Antwort!

von jamielynn am 10.05.2013, 08:44



Antwort auf: Schwangerschaft nach Verlängerung der Elternzeit

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2013



Antwort auf: Schwangerschaft nach Verlängerung der Elternzeit

Das was Du in den 12 Monaten vor neuem Mutterschutz verdient hast. Der Schnitt davon und dann 65% Nur Monate mit Elterngeld oder Mutterschutzgeld werden durch die Vollzeitmonate ersetzt.

von Sternenschnuppe am 10.05.2013, 10:35



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