Sehr geehrte Frau Bader,
ich wende mich nun an Sie, da ich seit 3 Monaten in einem neuen Arbeitsverhältnisses stehe und bräuchte dringend Ihren fachlichen Rat.
Ich habe diese Woche nun erfahren, dass ich schwanger bin.
Wie sollte/muss ich mich nun am besten in meiner Arbeit verhalten? Sollte ich es meinen Vorgesetzten sofort sagen oder kann/darf ich es ihm auch erst nach der Probezeit sagen?
Meine Probezeit endet nämlich in 3 Monaten und anschließend habe ich eine unbefristete Stelle.
Ich würde mich über eine Rückmeldung ihrerseits sehr freuen.
VG Simone
von
DIAMOND87
am 23.07.2017, 19:57
Antwort auf:
Schwangerschaft in der Probezeit
Hallo,
Sie haben auch in der Probezeit Kündigungsschutz.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2017
Antwort auf:
Schwangerschaft in der Probezeit
Du bist bereits in der Probezeit gegen Kündigung geschützt, wenn Du schwanger bist. Es ist also egal, wann Du es sagst. Soviel zur rechtlichen Seite.
Ich würde allerdings zunächst nichts sagen, sondern versuchen, ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen und die Zusammenarbeit festigen. Dann haben beide Seiten ein nicht so schlechtes Gefühl, wenn dann das Thema auf den Tisch kommt. Zudem gibt es Dir etwas Zeit, einen Plan zu machen, wie Du Dir das Arbeiten nach der Schwangerschaft vorstellst.
Kommt natürlich auch auf den Job an.
Mitglied inaktiv - 23.07.2017, 20:25
Antwort auf:
Schwangerschaft in der Probezeit
es kommt auf die arbeit an. wenn du bei einem arzt, im kiga, im labor etc arbeitest MUSST du es sagen, bezüglich schutz vor gefahren am arbeitsplatz. z.b. infektionsrisiko mit patinten oder kindern, nicht mehr röntgen etc pp. da müssten wir wissen, was du arbeitest, um dir in diesem punkt einen rat geben zu können
von
mellomania
am 23.07.2017, 20:50
Antwort auf:
Schwangerschaft in der Probezeit
Kommt auch darauf an...
welche Art von probezeit es ist.
Ob ein vorgeschlateter Probezeotvertrag der ausläuft,
oder eine "klassische Probezeit" die nahtlos in ein unbefr. Beschäftigungsverhältnis übergeht.
Bei ersterem kann der AG nämlich einfach den eigentlichen vertrag nicht ausstellen und dannist das keine Kündigung, sie ist aber trotzdem dann ohne Job.
Gruss
D
ICH würde erstmal nix sagen sofern der Job nicht gesundheitsgefährdend ist. Das hat Zeit, das Gesetz spricht von SOLL nicht von MUSS.
von
desireekk
am 23.07.2017, 21:36
Antwort auf:
Schwangerschaft in der Probezeit
Er kann Sie nicht kündigen.
Außer er kann nachweisen, dass der von der SS nichts wusste.
Würde es möglichst bald schriftlich bekannt geben.
https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/kuendigungsschutz_waehrend_der_schwangerschaft/
von
Kristiiin
am 24.07.2017, 13:50